Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 128

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10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (595 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Heimarbeitsgesetz 1960 geändert wird (735 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Eine mündliche Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Staffaneller. – Bitte.

16.19

Abgeordneter Norbert Staffaneller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Neuordnung der Heimarbeitskommission ist nur eine einzige Änderung des § 52 des Heimarbeitsgesetzes 1960 betreffend die Überwachung der Entgeltzahlung notwendig. Ich möchte zu diesem Thema doch einige Worte sagen, obwohl im Ausschuss für Arbeit und Soziales bereits Einstimmigkeit erzielt worden ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bedarf an im Gewerbe tätigen Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter ist in letzter Zeit sehr stark zurückgegangen. So waren zum Stichtag Ende Juni des heurigen Jahres beim AMS in ganz Österreich nur mehr 17 offene Stellen für Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen vorgemerkt beziehungsweise von der Wirtschaft gemeldet. Betriebe, die früher einfache Arbeiten vielfach in Heimarbeit vergeben haben, beschäftigen nunmehr Teilzeitkräfte mit flexiblen Arbeitszeiten in den Betrieben und somit in besseren Dienstverhältnissen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Diese Entwicklung kommt vielfach Frauen zugute, die aus familiären Gründen keiner Ganztagsarbeit nachgehen können. Durch das vermehrte Angebot von Teilzeitarbeit mit flexiblen Arbeitszeiten wurden in letzter Zeit Arbeitsplätze speziell für Frauen, die nun nicht mehr einen Teil ihrer Wohnung als Arbeitsplatz zur Verfügung stellen müssen und nicht mehr selbst für Arbeitshilfen, Geräte und Energiekosten zu sorgen haben, geschaffen. Andererseits werden speziell Billigarbeiten auch immer öfter in Ländern durchgeführt, in denen die Lohnkosten sowie naturgemäß auch die Lohnnebenkosten wesentlich günstiger sind als in Österreich.

Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts des Rückganges an Arbeitsplätzen für HeimarbeiterInnen schlägt die Regierung eine Umorganisation der bestehenden Heimarbeitskommission vor. Vorgesehen ist, die Entgeltberechner der Heimarbeitskommission den Arbeitsinspektoraten zuzuordnen und die Geschäftsstellen der Heimarbeitskommission in Wien aufzulösen. Die Neuregelung des Entgeltschutzes bei Unterentlohnung wird ebenfalls vom Arbeitsinspektorat durchgeführt, ebenso die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Heimarbeitergesamtvertrages und der Heimarbeitstarife der im Einzelvertrag festgesetzten Entgeltbestimmungen.

Bei der Vergabe von Heimarbeiten kam es immer wieder zu einer Unterentlohnung in beträchtlichem Ausmaß. Wenn das Arbeitsinspektorat Unterentlohnung feststellt, hat es entsprechend dem Heimarbeitsgesetz den Auftraggeber aufzufordern, den Minderbetrag nachzuzahlen. Das ist eine wichtige Angelegenheit. Die Arbeitsinspektorate sind nun dafür zuständig, dass die Heimarbeiter entsprechend geschützt werden und auch zu ihrer Entlohnung kommen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Schwarzenberger: Das wäre ein guter Schlusssatz gewesen!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Für den Bund ergeben sich auf Grund der Auflassung der Geschäftsstellen der Heimarbeitskommission in Wien Einsparungen durch den Entfall der Aufwendungen für die Geschäftsstellen sowie durch Einsparung der Planstelle des Geschäftsstellenleiters. Dem Rückgang des Bedarfs an Dienstleistungen der Heimarbeitskommission wird daher von dieser Regierung auch durch Einsparung in der Verwaltung Rechnung getragen. Die


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