Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 139

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(12) Die Abs. 7 bis 12 sowie weiters § 91 Abs. 5 erster Satz, § 95 Abs. 1, § 109 Abs. 5 erster Satz, § 133 Abs. 1 erster Satz, § 139 Abs. 1 Z 2, § 187 Abs. 3 zweiter Satz, § 192 Abs. 1 letzter Satz, § 197 Abs. 2 und § 199 Abs. 1, 2 und 4 jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2001 (2. Ärztegesetz-Novelle), treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft."

Begründung:

Der vorliegende Abänderungsantrag dient redaktionellen Nachbesserungen, darüber hinaus ist auf die besondere Stellung von Ärzten, denen als Flüchtlinge Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt worden ist, Rücksicht zu nehmen. Unverzichtbare Qualitätserfordernisse sind dabei freilich zu wahren (Kenntnisse der deutschen Sprache, Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin bzw. Facharztprüfung).

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Huber. – Bitte. (Abg. Dr. Pumberger: Das ist die mit dem Pressedienst!)

16.55

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Rasinger! Ich bin zutiefst enttäuscht. Ich habe Sie anders eingeschätzt. Wenn das Kollege Pumberger macht, dann wundert es mich nicht, denn von ihm habe ich schon vieles gehört, aber zu behaupten, dass man auf der Seite der Kinder steht, wenn alle Experten sagen, mehr Leid als Hilfe für misshandelte und missbrauchte Kinder (Abg. Dr. Rasinger: Fragen Sie Professor Höllwarth!)  – das ist der Tenor der Experten zu dieser geplanten Anzeigepflicht ... (Abg. Dr. Rasinger: Sie solidarisieren sich mit dem Täter, mit dem Onkel! Das ist das Schlimme: Sie differenzieren nicht!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Abgeordneter, diese Behauptung können Sie wirklich nicht aufstellen!

Abgeordnete Anna Huber (fortsetzend): Diese polemische Aussage lässt schon sehr tief blicken! Das muss ich schon sagen.

Kinder- und Jugendanwaltschaften, Kinderschutzzentren, Kinderärzte, Kinderchirurgen, Psychologen, Psychotherapeuten, alle Experten, die mit den Kindern arbeiten, die sich mit den Betroffenen beschäftigen, sprechen sich vehement gegen diese geplante Anzeigepflicht aus. Ich frage Sie wirklich: Können Sie all diese Experten und Expertinnen völlig ignorieren? (Abg. Dr. Rasinger: Höllwarth!)

Sie behaupten, es liege Ihnen das Wohl der Kinder am Herzen. Sie wissen doch, dass 80 Prozent der Täter, die physische oder sexuelle Gewalt an Kindern ausüben, aus dem Familienverband kommen. Und es ist eben nicht der böse Mann, der hinter dem Busch lauert. Es sind tatsächlich in hohem Ausmaß Vater, Großvater, Bruder, Onkel, der Nachbar oder ein guter Freund der Familie. (Abg. Dr. Rasinger: Der Onkel ist im Familienverband!)

Die scheinbare Entschärfung, die Sie nach der sehr massiven Protestwelle von vielen Experten und nach der Diskussion im Ausschuss hier in den Abänderungsantrag eingebaut haben, dass nämlich bei nahen Verwandten und im Familienverband diese Anzeigepflicht so lange ausgesetzt werden kann, wie es dem Kindeswohl entgegenkommt, ist zutiefst unbefriedigend und in Wirklichkeit irrelevant. (Abg. Dr. Pumberger: Bitte um Erklärung!)

Reden Sie doch mit den Menschen, die misshandelte und missbrauchte Kinder betreuen! Die Kinder reden doch nicht über das, was ihnen zugestoßen ist. Sie können sich nicht artikulieren, sie sind momentan einmal still. Wir kennen doch diese vielen Fälle, wo zuerst möglicherweise bei der Polizei eine Aussage erfolgt, aber später dann vor Gericht diese Aussage nicht mehr wiederholt wird. (Abg. Dr. Leiner: Das wissen wir! – Abg. Dr. Rasinger: Sogar die Frau Prammer sagt: anzeigen! Da habe ich eine Pressemeldung!)


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