Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 140

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Es geht um die sofortige und bedingungslose Anzeige. Und genau das ist der Punkt. Es braucht dazu nämlich ein besonderes Vertrauen ... (Abg. Dr. Rasinger: Warum schützen Sie den Onkel?) – Also ich verstehe das nicht: Können Sie meinen Worten nicht folgen, oder wollen Sie einfach nicht zuhören?

Insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch sagen alle Fachexperten, dass der Missbrauch Teil des familiären Systems ist und dass ein Kind gar nicht über das, was ihm zugestoßen ist, sprechen kann. Deshalb sind eben die Freispruchsrate und die Einstellungsrate der Verfahren so hoch, weil die Opfer unter einem enormen psychischen Druck stehen. Sie spüren, dass sie gegen jene aussagen müssen, von denen sie abhängen, an denen sie trotzdem hängen. Es ist und bleibt dann doch der Vater, es ist und bleibt der Bruder und der Onkel. (Abg. Dr. Pumberger: Weil er der Vater ist, der weiter vergewaltigt!) Das heißt, es bleibt bei der Einstellung des Verfahrens, wie es in so vielen Fällen passiert. Da kann er dann nämlich ungestraft und sozusagen gesetzlich legitimiert weiter missbrauchen. Es beendet nämlich dieser Freispruch nicht den Missbrauch oder die Gewalt. Der Täter fühlt sich dadurch noch bestärkt. Und das Kind wird dreifach missbraucht, nämlich durch die Tat, dann durch das Verfahren und schlussendlich dann noch, weil es als Lügner dasteht, wenn der Vater freigesprochen worden ist.

Ich appelliere wirklich an all jene, die noch vernünftig allen Argumenten der Experten folgen und folgen wollen: Nehmen Sie diese Expertenmeinungen ernst, und denken Sie an das Leid von Kindern und von Jugendlichen, die sich nicht wehren können! (Abg. Dr. Pumberger: Wahnsinn!) Und verzichten Sie auf diese unsinnige Anzeigepflicht für Ärzte bei bloßem Verdacht im Sinne und im Interesse der betroffenen Kinder! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Dr. Pumberger: Lesen Sie das Gesetz doch einmal durch!)

17.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hartinger. Sie hat das Wort.

17.00

Abgeordnete Mag. Beate Hartinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Staatssekretär! Es ist für mich heute wirklich ein großer Tag: am Vormittag die Strukturreform des Hauptverbandes und jetzt das Ärztegesetz. Ich darf jetzt kurz auf das Thema Gruppenpraxen eingehen.

Diese Materie hängt mit der Strukturreform des Hauptverbandes zusammen, weil gerade der Hauptverband beziehungsweise Präsident Sallmutter vier Jahre lang wirklich verhindert haben, dass Gruppenpraxen entstehen können. (Abg. Dr. Leiner: Zehn Jahre!)  – Ab der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes!

Es hat, wie gesagt, eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben, wonach nicht nur Einzelverträge abgeschlossen werden können, sondern dass es auch zu Behandlungsgesellschaften kommen kann. Das hat Präsident Sallmutter wirklich vier Jahre lang verhindert. – Ich bin daher stolz darauf, dass das jetzt unter unserer Regierung möglich wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es geht darum, dass der Patient in den Mittelpunkt gerückt wird und die Abläufe wirklich optimal gestaltet werden können. Gruppenpraxen sind meiner Überzeugung nach der Schlüssel für eine Patientennahversorgung direkt Tür an Tür: der praktische Arzt, der Facharzt, eventuell auch noch andere Bereiche in Form eines Gesundheitszentrums. Es ist dann alles unter einem Dach, ohne Wegzeit, ohne Wartezeit, ohne Bürokratie, einfach und effizient für den Patienten. Das ist eben unsere Gesundheitspolitik.

Ich weiß, wovon ich spreche, ich habe genug Interventionen, fast täglich, wenn es darum geht, dass Patienten irgendwelche Untersuchungen, ein Bett oder einen Pflegeplatz brauchen; das steht bei mir wirklich auf der Tagesordnung.

Was mich an unserem Gesundheitssystem immer gestört hat, das wir ja von den Sozialisten sozusagen geerbt haben, ist, dass man Interventionen braucht, um wirklich optimal versorgt zu


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