Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 142

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(Abg. Dr. Pumberger: Die sind alle von vor dem Ausschuss!) Hätten Sie nur diesen Brief gelesen, dann hätte die Anzeigepflicht im Ärztegesetz völlig anders ausgeschaut, als das jetzt der Fall ist.

Dann hätten Sie nämlich die alte Regelung beibehalten müssen, eine Regelung, die gut und mit der sichergestellt war, dass man Kinder, die missbraucht wurden, nicht noch mehr unter Druck setzt, indem sie den Fall kurz nach dem Missbrauch an die Öffentlichkeit bringen und erzählen müssen und von unheimlich vielen Leute dazu befragt werden. (Abg. Dr. Pumberger: Seit dem Ausschuss gibt es kein Protestschreiben mehr!) Das hätten wir jetzt nicht drinnen, hätten Sie darauf Rücksicht genommen. Ich weiß schon, das war Ihnen wichtig, Sie haben damals schon dagegen gewettert. Jetzt sind Sie in der Regierung, und jetzt haben Sie das wieder, was Sie wollten. Seien Sie "stolz" darauf: Auch wenn es den Kindern nichts bringt, Sie haben Ihren Willen durchgesetzt, zum Nachteil missbrauchter Kinder. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Und Sie haben auch Ihre Ideologie durchgesetzt im Hinblick auf die Ausübung des Arztberufes durch Flüchtlinge. Herr Pumberger, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien: Sind Sie nicht diejenigen, die im Bereich von AusländerInnen immer sagen: Integration vor Neuzuzug? (Abg. Dr. Pumberger: Was?) Integration vor Neuzuzug. (Abg. Dr. Pumberger: Wann haben wir das gesagt?) Sie brauchen wahrscheinlich auch ein Hörgerät. Ich sage Ihnen dann die Firma, wo Sie sie günstig und vor allem gute Geräte bekommen. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)

Wenn das wirklich Ihr Interesse wäre, dann könnten Sie nicht Menschen, die Ärzte sind, eine adäquate Ausbildung haben und hier in Österreich leben, die Ausübung ihres Berufes verweigern. Es davon abhängig zu machen, ob sie die deutsche Sprache wirklich ausgezeichnet beherrschen, also wenn das ein Kriterium sein soll und muss, um den Arztberuf ausüben zu dürfen, dann, Herr Pumberger, wird es ziemlich eng, würde ich sagen. Ich meine, es geht in erster Linie um die Fähigkeit und um das Wissen in einem Beruf (Abg. Dr. Leiner: Aber das muss man nachweisen!), und das sollte speziell von Ärzten genutzt werden – und es geht nicht darum, ob ein Arzt gut rechtschreiben kann. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Rasinger: Das ist wie in Amerika!)

17.10

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Leiner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

17.10

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Jüngst veröffentlichte Umfragen haben ergeben, dass die österreichischen Ärzte ein sehr großes Ansehen haben und damit auch die Medizin in Österreich hohen Stellenwert hat. Und von Ärzten, die sich gegen die Novellierung dieses Ärztegesetzes gestellt hätten, habe ich nichts gehört. Im Gegenteil: Die Ärzte sind sehr froh darüber. Ich habe kürzlich noch einmal mit den Ärztekammerpräsidenten darüber gesprochen, und sie alle haben, wirklich einmütig, gesagt, dass diese Novellierung einen weiteren wesentlichen Schritt nach vorne gebracht hat.

Da hier von der Zwei-Klassen-Medizin gesprochen wurde – das habe ich heute des öfteren hier gehört –, so möchte ich schon darauf hinweisen, dass es im Ärztegesetz heißt:

"Der Arzt ist verpflichtet, jeden von ihm in ärztliche Beratung oder Behandlung übernommenen Gesunden oder Kranken ohne Unterschied der Person gewissenhaft zu betreuen."

Und weiters: Der Arzt hat "nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung sowie unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften das Wohl der Kranken und den Schutz der Gesunden zu wahren".

Unter diesem zweifachen Schutzmantel fühlt sich der Patient wirklich geborgen. Und darauf möchte ich noch einmal hinweisen: Wenn es eine Zwei-Klassen-Medizin gegeben hat, dann war


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