Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 150

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13. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (537 der Beilagen): Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) (691 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Damit kommen wir zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

17.37

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die SPÖ mit ihrer Fundamental-Opposition ist schon fast kurios. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Sie sind für die Befreiung der Gruppenpraxen von der Umsatzsteuer, lehnen aber Gruppenpraxen ab! So etwas Kurioses habe ich überhaupt noch nie erlebt. Aber bitte, Sie wollen halt dagegen sein, das ist Ihr Kaffee.

Jetzt geht es aber um ein anderes Thema, nämlich um die Sicherung der Patientenrechte. Auch das ist eine sehr erfreuliche Sache, denn bereits 1990 wurde im Regierungsübereinkommen von ÖVP und SPÖ festgeschrieben, dass die Patientenrechte gestärkt werden sollten. – Wir von ÖVP und FPÖ haben es im neuen Regierungsübereinkommen im Februar 2000 neuerlich festgeschrieben. Und nun ist schon das dritte Bundesland dabei, sich in einem entsprechenden Abkommen zwischen Bund und Land zu verpflichten. Das ist eine ganz besonders erfreuliche Sache. Nachdem wir Freiheitlichen in fast allen Landtagen diese Initiative gesetzt haben, aber vorläufig eine Ablehnung erfahren mussten – meistens von der SPÖ –, gibt es jetzt doch bereits das dritte Bundesland, das dieser Stärkung der Patientenrechte, diesem Abkommen zustimmt.

Es geht darin um einige sehr wichtige Punkte, so zum Beispiel darum, dass wir den gleichen Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen sicherstellen. Auch das Recht auf Behandlung und Pflege wird mit dieser Patientencharta festgeschrieben. Auch das ist eine sehr wichtige Sache.

Ferner muss die Privatsphäre gewahrt werden – ich erinnere an Spitäler, in denen oft Gangbetten aufgestellt werden und kein Paravent zur Verfügung steht –, es muss möglich sein, die persönliche Intimsphäre der Patienten zu wahren. Jetzt ist festgeschrieben, dass die Achtung der Würde und Integrität ein Recht des Patienten ist. – Auch das ist ein großer Schritt vorwärts.

Weitere Punkte sind das Recht auf Selbstbestimmung und Information, ferner, dass die Behandlung nur nach rechtsgültiger Aufklärung erfolgen darf, das Recht auf Dokumentation, besondere Bestimmungen für Kinder, also ein vermehrter Schutz für kindliche Patienten, die Vertretung von Patienteninteressen und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. – All das wird verbessert und in Form von Artikel-15a-Vereinbarungen festgelegt.

Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesen Vereinbarungen sehr viel dazu beitragen, dass die Patientenrechte österreichweit gestärkt werden.

Ich hoffe nur, dass sich auch das mit absoluter sozialistischer Mehrheit regierte Wien endlich einmal bewegt und die Patientenrechte stärkt, denn das einzige Bundesland, das bisher in dieser Richtung überhaupt noch nichts gemacht hat, ist Wien mit seinem Bürgermeister und Landeshauptmann Häupl und seiner sozialistischen absoluten Mehrheit. Das ist bedauerlich, und ich hoffe, dass ihm die Patientenrechte in Zukunft mehr wert sein werden als seine persönlichen parteilichen Interessen und jene der SPÖ in Wien. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prinz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.


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