Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 157

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Ich bedauere das sehr, denn es sind eigentlich sehr vernünftige Inhalte hier neu geschaffen worden und es ist ja an und für sich ein sehr spärlich und knapp gehaltenes Apothekerkammergesetz, das bereits von 1947 bis jetzt – mit Ausnahme einiger weniger Novellierungen – gehalten hat.

Der neue Entwurf enthält vier verschiedene sehr wesentliche Punkte – und ich verstehe auch nicht, warum das von der Sozialdemokratischen Partei abgelehnt wurde –: eine verfassungsrechtliche Sicht, eine berufsbezogene Sicht, eine rechtliche Sicht und eine gesundheitspolitische Sicht.

Ich habe schon gesagt, durch die verfassungsrechtliche Änderung wären künftighin die Kompetenzen der Organe der Apothekerkammer präziser abgegrenzt worden, das so genannte Dirimierungsrecht des Präsidenten wäre gefallen. Ich weiß nicht, was man dagegen haben kann.

Aus rechtlicher Sicht sei als positive Neuerung zu vermerken, dass das bisher auf mehrere Rechtsquellen verstreute Disziplinarrecht nunmehr in seiner Gesamtheit in das Apothekerkammergesetz 2001 aufgenommen und gleichzeitig modernisiert wird.

Als einen wesentlichen Punkt aus berufspolitischer Sicht bewerte ich den nunmehrigen Zugang auch der angestellten Apothekerinnen und Apotheker zu allen Funktionen, insbesondere auch die Einräumung des passiven Wahlrechtes für die Präsidentenfunktion.

Aus gesundheitspolitischer Sicht ist besonders hervorzuheben, dass die Apothekerkammer nunmehr gesetzlich ermächtigt wird, Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Apotheken vorzusehen, Weiterbildungs- und Spezialisierungslehrgänge einzuführen und laufende Weiterbildung verpflichtend vorzuschreiben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.04

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Die Uhr ist wunschgemäß auf 4 Minuten eingestellt. (Abg. Dr. Khol: Braucht er gar nicht!) Braucht er nicht. 3 Minuten. – Bitte.

18.05

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das vorliegende Apothekerkammergesetz 2001 ist, glaube ich, für die Berufsvertretung sehr wichtig. Es ist wahrscheinlich zu viel verlangt, es jetzt am Freitagabend genau auszuführen. Ich möchte nur drei Punkte herausgreifen.

Erstens: Ich halte es für wesentlich, weil es in allen Berufsgesetzen im Gesundheitswesen durchgängig ist, dass wir die Fortbildungs- und Weiterbildungsverpflichtung verschärfen. Das bringt nämlich den Patienten letztendlich sehr viel. Entscheidend ist nicht die Zahl der Köpfe, sondern entscheidend ist, wie gut die einzelnen sind.

Zweitens: Es ist sehr wesentlich, dass nicht nur der Apotheker, sondern jetzt auch der angestellte Apotheker Präsident werden kann. Ich halte das für einen demokratiepolitischen Fortschritt ersten Ranges.

Drittens: Was ich nicht so gut finde und eigentlich bedauere, weil ich darin einen Justamentstandpunkt sehe, ist, dass die Weisungsfreiheit des Disziplinarrates nicht umsetzbar war, weil dazu eine Verfassungsmehrheit notwendig ist und Sie von der SPÖ dies verweigert haben. Sie verweigern damit die Umsetzung eines Wunsches einer freien Berufsvertretung. Können Sie mir erklären, was Sie dazu motiviert hat, dem nicht zuzustimmen, dass ein Disziplinarrat in der Apothekerkammer weisungsfrei ist? Das möchte ich gerne wissen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.05

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


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