Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Z 2 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist diese durchzuführen. Ich gehe dabei wie bekannt vor.
Ich ersuche all jene Abgeordneten, die für die Z 2 des Gesetzentwurfes (Verfassungsbestimmung) in der Fassung der Regierungsvorlage stimmen, "Ja" - Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, "Nein" - Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Ich bitte nunmehr die Frau Schriftführerin, Frau Abgeordnete Parfuss, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Frau Abgeordnete Haller wird sie dann ablösen. – Bitte, Frau Schriftführerin.
(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Parfuss und Haller werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)
Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die Stimmabgabe ist beendet.
Wir führen jetzt die Stimmenzählung unter Aufsicht der Schriftführer durch.
Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.
(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.19 Uhr unterbrochen und um 19.26 Uhr wieder aufgenommen. )
Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:
Es wurden 168 Stimmen abgegeben; davon waren 96 "Ja" und 72 "Nein"- Stimmen.
Das ist zwar die Mehrheit, die Z 2 des Gesetzentwurfes wurde allerdings nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ und der Grünen.)
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit "Ja" stimmten die Abgeordneten:
Achatz, Amon, Auer;
Baumgartner-Gabitzer, Bösch, Brinek, Bruckmann, Brugger, Burket;
Dolinschek, Donabauer, Donnerbauer;
Egghart, Ellmauer;
Fallent, Fasslabend, Fekter, Feurstein, Fink, Firlinger, Freigaßner, Freund, Frieser;
Gatterer, Graf Herbert L., Graf Martin, Grollitsch, Großruck;
Haigermoser, Hakl, Haller, Hartinger, Hetzl, Hofmann, Hornegger, Hornek;
Jung;
Kampichler, Kiss, Knerzl, Kopf, Kößl, Krüger, Kukacka, Kurzbauer, Kurzmann;