Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 183

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19.39

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Lichtenberger! Es freut mich, dass Sie mich gleich zitiert haben, denn damit ist schon bewiesen: Von mir ist gemeinhin bekannt, dass ich eine starke Befürworterin von umweltverträglichem Verkehr, von der Verlagerung von Straßenverkehr auf die Schiene bin, und trotzdem ist eine Förderung auch der Transportwirtschaft für uns kein Gegensatz. Der Gegensatz besteht nur für die Grünen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

In der Vergangenheit habe ich ganz besonders bei Ihnen vermisst, dass Sie sich mit gleichem Engagement für die Herstellung einer umweltverträglichen Infrastruktur für die Eisenbahn im Unterinntal einsetzen. Davon habe ich in Tirol bisher noch nichts vernommen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenberger. )

Aber ganz kurz zum Übereinkommen über die wichtigsten Verbindungen im Schienenverkehr. Hier sind beispielsweise das Unterinntal und die Strecke über den Brenner sowohl in Nord-Süd- als auch in Ost-West-Richtung als eine der wichtigsten Verbindungen genannt, weshalb eben, Frau Lichtenberger, der Ausbau dieser Strecke auch besonders wichtig ist, was wir Tiroler und Tirolerinnen ja jeden Tag am Anwachsen des Straßengüterverkehrs beobachten können.

Gleichzeitig hat Österreich eine Erklärung zu diesem Abkommen abgegeben, welches aussagt, dass die Ausbaugeschwindigkeiten von 160 beziehungsweise 250 km/h bei Neubautrassen in Österreich unterschritten werden. Das ist insbesondere deswegen wichtig, damit man nicht unnütz Finanzmittel einsetzt, weil man in Österreich bei großen Radien immer wieder in gebirgiges Gelände kommt und teure Tunnels bauen muss. Wenn sich einige vermeiden lassen, dient das auch der Sicherheit. Wir wollen die Bahnstrecken aber so leistungsfähig wie nur möglich machen.

Frau Lichtenberger! Wie von Ihnen schon angesprochen, freut es mich ganz besonders, dass es auch zu Erleichterungen für die österreichischen Transporteure gekommen ist, nämlich dahin gehend, dass sie jetzt auch Abstellflächen in angrenzenden Bezirken suchen können. Frau Lichtenberger, das ist besonders deswegen wichtig, weil beispielsweise in Tirol, aber auch in Wien – zum Teil aus Umweltschutzgründen – auf angrenzende Bezirke ausgewichen werden muss. Es ist nämlich für die Leute nicht angenehm, unmittelbar im engsten Wohngebiet – und ab und zu war das bislang notwendig – Abstellflächen für LKW zu finden.

Auch die anderen im Wege des Abänderungsantrages eingebrachten Verbesserungen für die Transporteure sind sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verbesserung unserer Infrastrukturen und unseres Transportwesens von größter Wichtigkeit. Ich würde mich daher freuen, wenn Sie die Maßnahmen mitbeschließen würden. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.42

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Fink. – Bitte.

19.42

Abgeordneter Ernst Fink (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz zu zwei Punkten des Güterbeförderungsgesetzes Stellung nehmen.

Erstens: Die alte Gesetzesfassung regelte, dass alle Voraussetzungen, die zur Erteilung der Güterbeförderungskonzession geführt haben, während der gesamten Dauer der Gewerbeausübung vorliegen müssen. Gemäß dem neuen Gesetzentwurf muss auf Grund von EU-Anpassungen der Behörde alle fünf Jahre nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Güterbeförderungskonzession noch vorliegen.

Es ist diese Bestimmung natürlich zur Kenntnis zu nehmen, weil es eine EU-Regelung ist, sie ist aber insofern nicht ganz befriedigend, als wir immer von Verwaltungsvereinfachung reden und es damit aber wieder zu einem Verwaltungsmehr aufwand kommt. Wir haben jetzt wieder eine


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