Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 61

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Es ist richtig, dass wir in der EU einen Schock gehabt haben. Wir haben einen Schock gehabt, aber die EU hat sofort reagiert. Wir haben uns sofort, und zwar am 20. September, zu einem außerordentlichen Rat der Justiz- und der Innenminister getroffen, wir haben uns am 27. September wieder getroffen, wir sind am 16. Oktober wieder zusammengekommen, und wir werden uns noch zwei Mal in diesem Jahr treffen. Warum wir das tun, ist selbstverständlich: Weil wir gemeinsam diesen neuen Terrorismus, der alles, was bisher da war, an Gefährlichkeit und Intensität übersteigt, bekämpfen wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Wir werden den Terrorismus neu definieren müssen, und zwar auch in seinen Tatbeständen.

Wir werden den europäischen Haftbefehl begründen müssen. Wir kennen die Risken, die es dabei gibt, und wir werden mit Augenmaß vorgehen – das ist ganz selbstverständlich.

Wir müssen natürlich beim europäischen Haftbefehl und bei der so genannten europäischen Auslieferung bedenken, dass wir dabei vom Prinzip der doppelten Strafbarkeit nicht abweichen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Was heißt das? – Im Rahmen einer Auslieferung müssen wir gewährleistet haben, dass die Tat nicht nur im Lande des ersuchenden Staates, sondern auch nach dem Strafrecht des ersuchten Staates strafbar ist. Wir müssen in Zukunft auch darauf achten, dass es nicht zur Auslieferung eigener Staatsbürger kommt. Wir werden durch ein entsprechendes Verfahren und entsprechende Regelungen sicherstellen, dass Terrorismus in Europa nach Möglichkeit nicht mehr stattfindet. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es liegen die europäischen Verträge und Formulierungen schon fast fertig auf dem Tisch. Natürlich sieht die Regelung auch vor, dass jene Täter, die – wie es darin heißt – sich vom Terrorismus lossagen, geringer beziehungsweise milder bestraft werden.

Ich sage Ihnen ganz offen: Das ist mir zu wenig, und zwar aus den eingangs erwähnten Gründen: weil wir es mit Tätern zu tun haben, die den Selbstmord nicht scheuen und als Waffe einsetzen. Das heißt, wir wollen eine von Österreich ausgehende weitere Kronzeugenregelung. Wir müssen – und die Frau Außenministerin hat es bereits erwähnt – mehr an die Prävention denken: Wir brauchen Täter, die sich selbst umbringen, nicht mehr zu suchen, wir können sie nicht mehr verhaften; wir müssen im Vorfeld der Terrorbekämpfung erfolgreich sein.

Was heißt das? – Das mittlerweile entstandene weltweite Netzwerk des Terrors hat natürlich eine Fülle von Mitwirkenden. Wir können davon ausgehen, dass nicht alle dieser Mitwirkenden selbstmordbereit sind. Wir müssen denjenigen, die anfangs möglicherweise gar nicht erkennen, in welchem Netzwerk sie sich befinden, einen Anreiz geben, damit sie aussteigen und mit den staatlichen Behörden zur Verhinderung von Terrordelikten zusammenarbeiten. – Nur so können wir Prävention erfolgreich betreiben, und nur so können wir in Zukunft Terroranschläge erfolgreich abwenden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es ist deshalb ein Bestandteil unseres Sicherheitspaketes, unseres Antiterrorpaketes, dass wir eine Kronzeugenregelung treffen, die vorsieht, dass jene Menschen, die sich ihrer Verantwortung besinnen und rechtzeitig mit den staatlichen Behörden zusammenarbeiten, milder bestraft werden, ja dass sie vielleicht sogar ganz straffrei gestellt werden. Aber es darf dabei nicht zu einer Belohnung kriminellen Vorlebens kommen, und es muss die Missbilligung des Staates – unter Umständen auf Lebenszeit durch Beobachtung – zum Ausdruck kommen. Aber wir werden damit sicherlich einen weitergehenden Beitrag zur Prävention des Terrors leisten. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Weil Herr Abgeordneter Cap gesagt hat, es gehe ihm alles zu langsam, so möchte ich doch auf Folgendes hinweisen: Schon morgen haben wir die Gelegenheit, unser Strafrecht anzupassen. – Wir haben im österreichischen Strafgesetzbuch eine Bestimmung, die "Landzwang" heißt. Diese Bestimmung verbietet, dass die Bevölkerung beziehungsweise dass Bevölkerungsgruppen in Furcht und Unruhe versetzt werden. Diese strafrechtliche Norm ist aber nur mit einem Strafrahmen von drei Jahren ausgestattet. Das ist meiner Meinung nach zu wenig. Wir werden daher morgen den Vorschlag machen, dass man diesen Strafrahmen auf fünf oder


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