Insbesondere im Bereich der PensionistInnen im öffentlichen Dienst war die Pensionsanpassung eine Null-Anpassung, weil gleichzeitig mit dem Pensionsbelastungspaket eine Erhöhung des Pensionssicherungsbeitrages um 0,8 Prozent vorgenommen wurde.
Im § 588 Abs. 4 des Sozialrechtänderungsgesetzes 2000 legte die FPÖVP-Koalition fest, dass es Abzüge für einen angeblichen ,Übergenuss‘ der PensionistInnen durch zu hohe Pensionsanpassungen in den Vorjahren gibt. Demnach wurde für die Pensionsanpassung 2001 ein halbes Prozent abgezogen; die Pensionsanpassung 2002 soll um 0,1 Prozent vermindert werden.
Die FPÖ lässt insgesamt, seit sie in der Regierung ist, einen eklatanten Mangel an Erinnerungsvermögen erkennen. Den vollmundigen Ankündigungen folgen Durchsetzungsschwächen gegenüber dem Koalitionspartner und daher im Ergebnis ein gebrochenes (Wahl-)Versprechen nach dem anderen.
Die Pensionsanpassung für das Jahr 2002
:Alle PensionistInnenorganisationen, die dem Österreichischen Seniorenrat angehören, fordern einhellig die Abgeltung der Teuerungsrate, welche die Statistik Austria für den relevanten Zeitraum (1. August 2000 bis 31. Juli 2001) mit 2,9 Prozent angibt.
Der Präsident des Pensionistenverbandes Österreich, Karl Blecha, verdeutlicht in einer Aussendung am 15. Oktober 2001 seine Forderungen:
,... die festgestellte Teuerungsrate von 2,9 Prozent liege unter dem Pensionistenpreisindex, der für den Zeitraum August 2000 bis Juli 2001 3,8 Prozent betrage; berücksichtige man außerdem den ,Pensionsraub seit dem Jahr 2000‘ und die höhere Lebenserwartung müsste die für die Wertsicherung notwendige Anpassung 4,1 Prozent betragen, erläuterte Blecha.
Es sei ,ein sehr weitgehendes Zugeständnis an die Situation, in der wir uns befinden‘, dass nur die Abdeckung der im Verbraucherpreisindex ausgewiesenen Teuerung verlangt werde.
Der Bundesparteivorsitzende der ÖVP, Wolfgang Schüssel, vertrat aber zuletzt die Auffassung, ,dass dieser Betrag in voller Höhe nicht aufbringbar sein wird‘ (APA103 2001-10-15/09:58).
Und in der Meldung der APA vom 15. Oktober 2001:
,... Wolfgang Schüssel (V) hat sich allerdings bereits vergangene Woche gegen eine volle Abgeltung der Inflation für das Jahr 2002 ausgesprochen.‘
Der Bundeskanzler (ÖVP) hat angedeutet, dass im Budget für 2002 nur 4,9 Mrd. ATS veranschlagt sind (dies entspricht etwa 1,6 Prozent). Nach den Berechnungen des Sozialministeriums beträgt die Inflationsrate für den Zeitraum 1. August 2000 bis 31. Juli 2001 aber 2,9 Prozent.
Daher werden die Pensionistinnen und Pensionisten durch die herzlose Politik der blau-schwarzen Regierung auch im Jahr 2002 einen realen Einkommensverlust erleiden.
Diese FPÖVP-Koalition ist mit dem Anspruch angetreten, an ihren Taten gemessen zu werden; die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
,Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage einzubringen, die festlegt, dass die Pensionen für das Jahr 2002 zumindest mit der Inflationsrate für den Zeitraum 1. August 2000 bis 31. Juli 2001, also 2,9 Prozent, erhöht werden.‘"
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