Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 144

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weniger solche Gutachten, fürchte ich, die dann nicht im Interesse der Gleichbehandlung und Gleichstellung sind. Vielleicht sind das Gutachten aus Ihrer Männerabteilung, Herr Minister.

Herr Minister! Ich frage Sie noch etwas: Was tut eine Kommission ohne Vorsitz? Wir reden zwar heute im Rahmen dieser Novelle von der Besserstellung einer Vorsitzenden, aber diese Vorsitzende gibt es seit vier Monaten nicht mehr! Seit vier Monaten ist die Gleichbehandlungskommission ohne Vorsitz – und der Herr Minister schaut zu, legt keinen Zahn zu, um diese Kommission endlich auch wieder arbeitsfähig zu machen. Die Vorsitzende soll eine Stellvertreterin – oder einen Stellvertreter; das weiß man ja nicht so genau – bekommen. Aber ich frage mich: StellvertreterIn von wem, wenn es keine Vorsitzende gibt? – Einen Stellvertreter, eine Stellvertreterin von einem oder einer nicht vorhandenen Vorsitzenden – also das ist schon eine ganz schwierige Frage.

Herr Minister! Noch etwas: Ich war trotz all Ihrer Beteuerungen, die Sie im Gleichbehandlungsausschuss abgegeben haben, erstaunt darüber, dass Sie unserer Ausschussfeststellung nicht zugestimmt haben, in der klargestellt worden wäre, dass es jetzt und in einer noch sehr weit in die Zukunft hinein reichenden Zeit keinen Vorsitzenden der Kommission geben darf, sondern nur weibliche Vorsitzende, weil es ganz wichtig ist, dass in dieser Gleichbehandlungskommission in den nächsten Jahren, in denen allemal viel zu tun sein wird, eine Frau die Geschicke der Gleichstellung in die Hand nimmt. Ich verstehe es nicht, warum Sie hier nicht zugestimmt haben. (Beifall bei der SPÖ.)  – Sie haben gesagt, es wird eine Frau. Warum haben Sie dann unserer Ausschussfeststellung nicht zugestimmt?

Schön langsam wächst auch da Misstrauen, und dieses Misstrauen haben nicht nur wir, dieses Misstrauen haben vor allen Dingen auch die Frauen in Österreich. Das ist heute schon mehrfach angesprochen worden. Mehrfach ist davon im Zusammenhang mit den Pensionen die Rede gewesen. Was haben Frauen hier alles an Rückschritten erleben müssen! Ich erwähne – ich weiß nicht, zum wievielten Mal – die Streichung der Krankenmitversicherung der Frauen, die sie ganz besonders hart trifft. Das geht bis zu den Studiengebühren. Ich habe gar nicht genug Zeit, all das hier aufzuführen, womit Sie Frauen nicht nur misstrauisch gemacht haben, sondern Ihnen statt Sicherheit Verunsicherung gebracht haben, Herr Minister.

Und wo bleibt die große Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz, die große Novelle, die aus ganz klaren faktischen Gründen ansteht? Die Europäische Union sagt uns, wir haben Handlungsbedarf. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, worum es eigentlich wirklich geht, welche Novelle heute hier wirklich vorliegen müsste neben der Miniminimini-Novelle, die Sie hier eingebracht haben.

Der Europäische Gerichtshof sagt, wir müssen die Schadenersatzobergrenzen aufheben. Einige von Ihnen, die in der vorherigen Legislaturperiode schon im Parlament gesessen sind, können sich vielleicht noch erinnern: Im anderen Gleichbehandlungsgesetz, in dem für den öffentlichen Dienst, haben wir die Schadenersatzobergrenzen aufgehoben. – Die Verhandlungen der Sozialpartner sind im Sommer 1999 beendet worden und wurden nach der Regierungsbildung nicht wieder aufgenommen. Ich fürchte sehr, dass hier die ÖVP ein starkes Wort erhebt, denn damals schon wurde von Seiten der ÖVP gesagt, das komme nicht in Frage, für die Privatwirtschaft werde es keine ähnliche Gesetzesnovelle geben.

Die Entsenderichtlinie ist nicht umgesetzt. Die Beweislastrichtlinie ist nicht umgesetzt – und gerade im Hinblick auf diese Beweislastrichtlinie ist die Situation ganz schlimm. Ich erkläre es Ihnen, denn Sie werden sich ja nicht täglich mit der Gleichbehandlung beschäftigen (Abg. Silhavy: Überhaupt nie! Das ist ja das Problem!): Was sagt die Europäische Union? Die Europäische Union sagt, die Klägerin beziehungsweise der Kläger muss glaubhaft machen. Der beziehungsweise die Beschuldigte muss beweisen. – Das ist die Beweislastrichtlinie der Europäischen Union.

Und was haben wir im Gesetz stehen? – Österreich ist diesbezüglich säumig seit Ende des vergangenen Jahres. – Im österreichischen Recht ist die Situation nach wie vor so, dass beide glaubhaft machen müssen, und das ist zu wenig, meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen


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