Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 151

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Beschäftigungssituation von Frauen und Männern in Unternehmungen, insbesondere: Erhebung der Auswirkungen von Teilzeit, Vollzeit, Entgeltstufen, hierarchische Funktionen und Qualifikation;

Personalbeschaffung: Einstellung, Nachwuchsförderung in den entsprechenden Kriterien;

Personalentwicklung und Weiterbildung: Zugang zu allen Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen und Männer, bedarfs- und funktionsgerechte Weiterbildungsangebote, regelmäßige MitarbeiterInnen-Gespräche, Anwendung von Instrumenten der zielgerichteten Personalentwicklung für beide Geschlechter, gezielte Förderung von Mitarbeiterinnen durch geschlechtsspezifische Angebote (auch von Teilzeitkräften), Erhebung und Auswertung geschlechtsspezifischer Daten zur Ausbildung und Weiterentwicklung, Einsatz von Trainer(inne)n;

Vereinbarkeit von Familie und Beruf;

partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz: Thematisierung der Kooperation von beiden Geschlechtern am Arbeitsplatz und Benennen von Ansprechpartner(inne)n für Probleme und Konflikte;

Institutionalisierung von Chancengleichheit und

Chancengleichheit als Unternehmensphilosophie: Bekenntnisse zur Chancengleichheit in der Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseinsbildung, Aussagen zur Chancengleichheit in Veröffentlichungen, Überzeugungsarbeit bei EntscheidungsträgerInnen, Bewusstseinsbildung bei MitarbeiterInnen.

Ich darf noch hinzufügen, Frau Kollegin Prammer, dass ich damit begonnen habe, die Frauenorganisationen in Österreich offiziell in das Begutachtungsverfahren nicht nur von aus der Sicht des Ministeriums frauenspezifisch neu konzipierten Gesetzesmaterien, sondern auch von anderen Gesetzesmaterien einzubinden. Das ist meiner Ansicht nach doch auch ein Fortschritt, und zwar dahin gehend, dass die Frauen schon im Vorfeld der Gesetzgebung im Parlament eingebunden werden, damit wir es vielleicht öfters erleben, Frau Kollegin Petrovic, dass dann im Ausschuss – auch mit Unterstützung des Justizministers und meines Hauses – aus einem Oppositionsantrag schlussendlich ein Vier-Parteien-Antrag wird.

Nunmehr zur Frist: Frau Kollegin Prammer, Sie wissen ganz genau – weil Ihnen das auch auf Grund der Teilnehmer im Ausschuss mit Sicherheit übermittelt worden ist –, dass es selbstverständlich unter Leitung der von mir sehr geschätzten Frau Sektionsleiterin Knöfler vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Sozialpartnergespräche zur Weiterentwicklung gegeben hat. Diese Sozialpartnergespräche haben dann zu dem gemeinsamen Abschluss dahin gehend geführt, dass die auf europäischer Ebene in der Kommission bereits erledigte Erweiterung, deren Verabschiedung im Europäischen Parlament noch aussteht, in die große Novelle einzubauen ist.

Ich glaube daher, dass es, wenn man weiß, dass es im Frühjahr dieses Jahres Sozialpartnergespräche gegeben hat, in denen man sich mehrheitlich darauf geeinigt hat, die kleine Novelle gleich zu machen und die große Novelle erst unter Einbeziehung der neuen Situation auf europäischer Ebene, ungerecht ist, meinem Ministerium die heutige Beschlussfassung vermutlich durch die Mehrheit dieses Hohen Hauses als Versäumnis anzulasten. Fairerweise hätten Sie, Frau Kollegin Prammer, auch sagen müssen, dass schon 1990 die Frist auf europäischer Ebene verstrichen ist – in einer Zeit, als Sie noch Frauenministerin waren. (Abg. Mag. Prammer: Nein! Das stimmt nicht!)

Ich wäre nicht so unhöflich gewesen, das zu erwähnen, wenn Sie hier nicht in einem anderen Punkt im Bewusstsein, wie die Abläufe waren und sind, eine Darstellung abgegeben hätten, die diese Frage offen gelassen hat und eine eindeutige Schuldzuweisung in Richtung dieser Bundesregierung und ein vollkommenes Negieren der eigenen Position bedeutet hat. (Abg. Mag. Prammer: Sie haben uns im März versprochen ...!)


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