Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 82

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punkten. – So viel zu den Bestimmungen hinsichtlich der so genannten Trittbrettfahrer und Ihrer "genialen" Begründung.

Das ist offenbar auch der Grund dafür gewesen, dass Sie dieses Papier heute erst im Laufe der Sitzung zustande gebracht haben. Es hat eben länger gedauert, bis Sie sich zu irgendeiner Form der Begründung durchgerungen haben, Herr Kollege Haigermoser. (Abg. Haigermoser: So lange wie Sie brauchen wir nicht!) Ich meine, die Qualität Ihrer Debattenbeiträge hier hat eigentlich auch klargemacht, warum es so lange gedauert hat. Warum soll es in einem Fall funktionieren und im anderen nicht? – Eigentlich ist das eine klare und logische Sache.

Ich komme jetzt noch einmal auf die Bereiche Lauschangriff und Rasterfahndung zu sprechen, meine Damen und Herren. (Abg. Böhacker: So ein Eiertanz!) Wir haben heute exemplarisch aufgezeigt, wie wichtig es wäre, mit diesen Instrumenten sorgsam umzugehen, und wie wichtig es wäre, die Stellung des Rechtsschutzbeauftragten zu verbessern. Ich habe allerdings während der ganzen Diskussion keine einzige Begründung dafür gehört, weshalb – wie wir fordern – der Bericht des Rechtsschutzbeauftragten nicht dem Parlament zugestellt wird. Verschiedene Redner haben gesagt, es gebe keinen Grund dafür, sie könnten das nicht nachvollziehen, aber zu den inhaltlichen Einwendungen hat niemand eine Stellungnahme abgegeben; ein inhaltliches Auftrumpfen habe ich mir ohnehin nicht erwartet.

Schon die vorangegangenen Diskussionen haben gezeigt, dass Sie eine inhaltliche Auseinandersetzung fürchten. Das ist eine Demaskierung, meine Damen und Herren, der Niedergang dieses Hauses! Das sollten Sie sich wirklich einmal vor Augen halten, Herr Klubobmann Khol, der Sie so gerne von intellektueller Kapazität reden. Es wird kein Gespräch geben, weil Sie das Gespräch fürchten, weil Sie inhaltlich schwach sind und die Situation nicht meistern. (Beifall bei der SPÖ.) Aber darüber zu urteilen steht mir nicht zu. Der Wähler wird wissen, wie er damit umgeht.

Sie wollen die heute hier vorliegende Maßnahme, die wir auch mittragen würden, nicht mit der notwendigen Befristung beschließen, weshalb wir nicht zustimmen können. Sie haben die Forderung, die wir erhoben haben, nämlich eine finanzielle Rasterfahndung, also eine wirklich effiziente Sache – da geht es beispielsweise um Konten mit 700 000-S-Überweisungen –, was wirklich einer Trockenlegung dieser Kriminalität gleichkäme, abgelehnt! Der Wähler soll entscheiden, was wirklich effizienter ist, was wichtiger ist: die Daten von Konten oder die Daten von Personen. Wir sind für Personenschutz vor Kontenschutz, das sage ich Ihnen klar und deutlich! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger. )

Ich darf Sie abschließend noch einmal ersuchen: Geben Sie uns die Möglichkeit, geben Sie der Intelligenz in der Gesetzwerdung die Möglichkeit (Abg. Ing. Westenthaler: Da können aber nicht Sie damit gemeint sein!), geben Sie uns die Möglichkeit, einer Lösung zuzustimmen, die in der Fachwelt als sinnvoll erachtet wird! Beschließen wir das Gesetz so, wie Sie es haben wollen, aber auf vier Jahre befristet, weil Sie damit natürlich auch das Signal dafür geben, dass wir weiter verhandeln werden, dass wir eine Verbesserung der Rechtsschutzbeauftragten, eine Verbesserung des Qualitätsstandards erreichen werden. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Sicherheit kann nur mit Klugheit in Zusammenhang stehen. Mit Dummheit in der Sicherheit, meine Damen und Herren, kommt man nicht weiter. Schreiben Sie sich das bitte in Ihr Stammbuch! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

13.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Damit schließe ich die Debatte.

Ein Wunsch nach einem Schlusswort seitens des Berichterstatters liegt mir nicht vor.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang, wobei ich auf die eingangs gemachte Druckfehlerberichtigung durch den Herrn Berichterstatter verweisen möchte, die natürlich von der Abstimmung mit umfasst ist.


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