Dass sich Herr Kollege Khol mit Ihnen auf eine Stufe stellt, wundert mich schon sehr, das möchte ich Ihnen bei dieser Gelegenheit noch einmal sagen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Haigermoser. ) – Dass Herr Kollege Haigermoser dazugehört, versteht sich, glaube ich, von selbst. (Abg. Haigermoser – in Richtung des mit verschränkten Armen am Rednerpult stehenden Redners –: Herr Kollege, das ist eine Abwehrhaltung! Sie sind nicht locker!)
Meine Damen und Herren! Wir haben vor einer Woche gehört, die so genannten Trittbrettfahrer sollen mit bis zu zehn Jahren bestraft werden. (Abg. Haigermoser: Sie sind nicht locker, Herr Kollege!) Damals wurden die Bestimmungen "Landzwang" und "Verbreitung falscher und beunruhigender Gerüchte" in den Raum gestellt. (Abg. Ing. Westenthaler: Bleiben Sie locker!) – So locker wie Sie, vor allem so klug wie Sie, Herr Westenthaler, werde ich sicher nie, und das ist das, was mir im Herzen so wehtut, wissen Sie. (Die Abgeordneten Haigermoser und Ing. Westenthaler: Na geh!)
"Landzwang" und "Verbreitung falscher und beunruhigender Gerüchte" werden mit bis zu drei Jahren Haftstrafe geahndet. Die Aufdeckungsquote, das muss man dazusagen, ist aber irrsinnig schlecht. Das Wesentliche an diesen Delikten ist doch eigentlich, dass man die Täter finden muss! Dazu trägt allerdings Ihr Programm, Kommissariate zu schließen, die Kriminalpolizei von dort, wo sie effizient wirken kann, abzuziehen, natürlich nicht bei. Deshalb frage ich mich, wie Sie in einer redlichen Diskussion erklären wollen, dass Ihnen das wirklich ein Anliegen ist.
Jetzt haben Sie erkannt, dass Sie sich bei diesen Bestimmungen, in denen bis zu drei Jahre Haftstrafe vorgesehen sind, mit Argumenten wahnsinnig schwer tun – ich darf Ihnen sagen, dass die Engländer heute von sechs Monaten auf drei Jahre erhöht haben –, und haben einen "Kunstkniff" angewandt, indem Sie sich ganz einfach der Körperverletzungsdelikte, der Gewaltdelikte bedient und gesagt haben: Wenn wir bei Landzwang und den Gerüchten, also wenn keine Personen zu Schaden kommen, zehn Jahre nicht begründen können, dann kopieren wir ganz einfach bei den Körperverletzungen jene Delikte, die höher bestraft werden, heraus, spielen sie in diesen Bereich ein – und dann können wir sagen, zehn Jahre seien gerechtfertigt!
Das ist der "Kunstkniff" dieser Regierung, der es Ihnen ermöglicht hat, das, was zunächst unwahrscheinlich und unmöglich zu sein schien, nämlich die Erhöhung auf zehn Jahre, doch noch zu rechtfertigen. Das ist auch der Grund dafür, dass wir uns jetzt relativ leicht tun, dem zuzustimmen. (Ah-, Oh- und Bravo-Rufe sowie demonstrativer Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Wie kratzen Sie sich eigentlich?)
Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass Sie es selbst nicht ganz begriffen haben. (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Sie haben es nicht ganz begriffen. Sie haben ganz einfach die Folgen von schwerer Körperverletzung, die Folgen von Tötung herauskopiert. Das nächste Mal könnten wir die Paragraphen 139 bis 148 aus dem Gesetz kopieren und sagen, dass das noch einmal beschlossen werden muss (Abg. Ing. Westenthaler: Typisch SPÖ: Am Vormittag da, am Nachmittag da!), denn das ist genau das, was Sie hier gemacht haben. Erklären Sie mir doch, dass das geistvoll ist, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
Erklären Sie das auch dem Wähler! Das ist lächerlich, nicht nachvollziehbar, das ist Sand in die Augen der Wähler streuen. Sie missbrauchen einmal mehr die gegenwärtige schwierige Situation für Ihre populistischen, eigentlich intellektuell nicht sehr anspruchsvollen Spiele. Und das ist etwas, mit dem Sie ins Reine kommen müssen, meine Damen und Herren! Das bleibt Ihnen überlassen. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Jetzt auf einmal ist bei Landzwang, bei dem nie etwas von Körperverletzungen und Tötungen gestanden ist, von einer Vielzahl von zu Tode gekommenen Personen die Rede. Jetzt noch so zu tun, als ob Sie eine Bestimmung verschärften, geht nicht! Sie haben ganz einfach eine Bestimmung mit einer anderen zusammengebracht, und daraus ergibt sich zwangsläufig ein komplett neuer Tatbestand – ich meine, das wäre nicht notwendig, weil der alte Tatbestand ja ohnedies auch gegolten hätte –, und damit versuchen Sie jetzt zu