Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 85

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korrekt vorgenommen wurde, dass die Verordnungen, die Rundungsregeln der Europäischen Union eingehalten wurden. Trotzdem bedarf es in einigen Bereichen einer Aufklärung.

Warum werden beispielsweise für den Bereich Schiffsregister die Pauschalgebühren für Eintragungen von 1,1 von Hundert auf 1,2 erhöht? Das ist eine klassische Tariferhöhung, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zweitens, Herr Bundesminister: Warum wird im Außerstreitgesetz – was sehr wesentlich ist für Verlassenschaftsabhandlungen – geregelt, dass die unbeweglichen Sachen mit dem Dreifachen ihres Einheitswertes anzugeben sind? Im ursprünglichen Text heißt es noch "mit ihrem Einheitswert". Das belastet diejenigen, die in ein Verlassenschaftsverfahren einsteigen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ich möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen, mich auch inhaltlich mit diesem Gesetz auseinander zu setzen.

Wir können davon ausgehen, dass mit dem Streichen der Gerichtskostenmarken wirklich etwas Sinnvolles geschieht. Wir begrüßen auch, dass Bankomatkassen eingerichtet werden, Herr Bundesminister, wir stellen uns aber vor, dass bei jedem Gericht eine Bankomatkassa eingerichtet wird.

Wir begrüßen auch, dass einem Berichtigungsantrag gegen den Zahlungsauftrag aufschiebende Wirkung zukommt.

Aber – und jetzt kommt die Hauptkritik –: Wir können einer Mutwillensstrafe, wie sie vorgesehen ist, in keiner Weise zustimmen. Sie ist nicht nur unklar, was die Tatbestandsmerkmale betrifft, sondern rechtspolitisch schlichtweg bedenklich. Aus unserer Sicht ist es eine gefährliche Wertung, wenn man davon spricht, dass derartige Anträge sinnlos in Anspruch genommen werden. Wir stellen uns die Frage: Sollen die Rechtsuchenden deswegen mit Strafe bedroht werden, nur weil die entscheidenden Organe in einer bestimmten Rechtsverfolgungsargumentation einen anderen Sinn erblicken? Man könnte das auch noch anders auslegen, frei nach dem Motto: Wer in einer finanziell schwierigen Situation beruft, wird mitunter bestraft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist der Grund dafür, dass wir dieser Euro-Gerichtsgebühren-Novelle nicht zustimmen.

Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, auch noch generell zur Frage Euroumstellung Stellung zu nehmen.

Die blau-schwarze Bundesregierung hat versprochen, nichts werde teurer. – Wir wissen, vieles ist teurer geworden! Die Probleme stellen sich weniger für den Bund, sondern viel mehr für die Länder, lassen Sie mich das in aller Deutlichkeit festhalten. Von den Ländern wurden die Rundungsregeln teilweise überhaupt nicht eingehalten, andererseits wurden – im Gegensatz zum Bund, Herr Bundesminister – noch Gebührenerhöhungen durchgeführt, nicht nur im Bereich der Gebietskörperschaften, sondern insbesondere im ausgegliederten Bereich, ich denke da vor allem an Landesgesellschaften, die Garagen betreiben. Die Beschwerden aus der Bevölkerung – auch Ihre Sektion hat entsprechende Beschwerden bekommen – bestätigen dies.

Wir glauben daher, dass es notwendig wäre, einen Bericht über die Euroumstellung in den einzelnen Bundesländern einzufordern.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Jarolim und GenossInnen, eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 2, Euro-Gerichtsgebühren-Novelle – EGN, betreffend Bericht über die Euroumstellung in den einzelnen Bundesländern


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