Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 87

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Rechtsanwaltstarifes, des Notariatstarifes, des Gerichtskommissionstarifes und bei den Tarifen für Dolmetscher und Sachverständige auf Euro – also kein besonders ideologieträchtiges Thema, sollte man meinen.

Darüber hinaus, und ich glaube, auch das ist wichtig zu betonen, soll mit diesem Gesetz gleichzeitig auf eine zeitgemäße Form der Gebührenentrichtung durch Zahlung mit Bankomatkarte, Kreditkarte und Barzahlung umgestellt werden. Das heißt, ab 1. Jänner 2002 wird es die bereits veraltete Form der Gerichtskostenmarken und der Freistempeleinrichtungen nicht mehr geben. Weiterhin geben wird es natürlich die Möglichkeit, diese Gebühren – was schon verstärkt genutzt wird – durch Einzug und Einzugsermächtigung zu entrichten.

Ich möchte aber auch noch darauf hinweisen, dass mit dieser Gesetzesnovelle das Gerichtsgebührengesetz wesentlich vereinfacht und überschaubarer gemacht wird, indem eine doch große Zahl von nicht mehr ganz zeitgemäßen Ausnahmen gestrichen wird und nur mehr die wirklich wesentlichen und auch sicher notwendigen und sachlich gerechtfertigten Ausnahmen, wie zum Beispiel im Bereich der Wohnbauförderung, wie zum Beispiel bei der Förderung von Unternehmensgründungen, wie zum Beispiel im agrarischen Flurbereinigungsverfahren aufrechterhalten werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zuletzt möchte ich noch auf einen Vorwurf meines Vorredners inhaltlich eingehen. Es gibt in diesem Bereich der aufschiebenden Wirkung von Berichtigungsanträgen keine Verschlechterung, wie Kollege Maier uns weiszumachen versucht hat, sondern ein deutliches Plus gegenüber der derzeitigen Situation. Derzeit haben nämlich solche Berichtigungsanträge keine aufschiebende Wirkung, in Zukunft aber werden sie diese aufschiebende Wirkung haben.

Und bei dieser so genannten Mutwillensstrafe, die es nicht nur beim Gerichtlichen Einbringungsgesetz gibt, sondern auch in einigen anderen Rechtsbereichen, geht es nicht darum, jeden, der einen Berichtigungsantrag – einen gerechtfertigten oder auch einen, der sich vielleicht im Nachhinein als nicht gerechtfertigt herausstellt – stellt, zu bestrafen, sondern – ich glaube, das sagt schon der Begriff – darum, mutwillig gestellte Anträge zu bestrafen. Und ich meine, eine solche Interpretation, wie Sie, Herr Kollege Maier, sie uns bieten, sollte eigentlich auch unter diesen Mutwillensbegriff fallen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Neben den inhaltlichen Aspekten, die ich jetzt erwähnt habe, möchte ich im Zusammenhang mit diesen Materien, die wir heute behandeln, noch auf zwei weitere Aspekte eingehen, die mir wesentlich zu sein scheinen. Der erste Aspekt betrifft – Kollege Maier hat das wieder sehr anschaulich dargeboten – die von verschiedenen Institutionen und Personen im Vorfeld dieser Währungsanpassung bewusst geschürte Inflationshysterie und eine gezielte Hetze gegen Institutionen, gegen Unternehmen, was währungsabhängige Preisanpassungen betrifft.

Ich glaube, wir sollten uns darin einig sein, dass das ein sehr sensibles und wichtiges Thema ist, das nicht dazu geeignet ist, politisches Kapital daraus zu schlagen, politisches Kleingeld zu wechseln. Es besteht natürlich die Gefahr einer großen Verunsicherung der Bevölkerung, wenn man so vorgeht, wie Kollege Maier uns das in der Vergangenheit und auch heute präsentiert hat.

Herr Kollege Maier, aber auch Arbeiterkammer und Gewerkschaft haben in den vergangenen Wochen und Monaten versucht, die Konsumenten zu missbrauchen, zu Spitzeldiensten aufzufordern und einen Klassenkampf gegen die Wirtschaft zu führen. (Abg. Dietachmayr: Den "Spitzeldienst" nehmen Sie zurück, Herr Kollege!) Dass das nicht erfolgreich war und letztlich diese zu Unrecht geäußerten Befürchtungen auch völlig unrichtig waren, beweist die heutige Anfragebeantwortung von Herrn Minister Bartenstein. Er hat uns gesagt, einen Monat nach der Umstellung, nachdem alle Betriebe ihre Euroanpassung durchgeführt haben, gebe es sage und schreibe in ganz Österreich 470 Anzeigen von Verdachtsfällen; ich betone: von Verdachtsfällen. Jeder weiß, was das im Verhältnis zur gesamten Wirtschaft und zu allen unseren Unternehmen gesehen bedeutet. Selbst wenn sich ein Bruchteil dieser Verdachtsfälle bewahrheitet, so ist das doch ein minimaler Teil, der es sicher nicht rechtfertigt, Konsumenten und Unternehmen gegeneinander aufzuwiegeln. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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