Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 91

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darum geht, dass wir immer weiter auf diesem Weg fortschreiten und damit immer mehr in Kauf nehmen, dass es auch Verlierer gibt, die da nicht ganz mitkommen können.

Seien Sie nicht böse, dass ich da einen historischen Rückblick gegeben habe, aber ich glaube, das war besser, als wenn ich mich auch noch mit den Mogelpackungen und irgendwelchen Groschenbeträgen beschäftigt hätte. Ich bin nun einmal kein Arbeiterkammer-Mann, ich bin ein Anwalt, und ich kann mich an alle diese Dinge, die ich geschildert habe, erinnern. Ich kenne sie ja aus eigener Wahrnehmung. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

14.10

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Aus Anlass der Euro-Umstellung im Rechtsanwaltstarifgesetz möchte ich nur kurz auf einige wichtige Forderungen der sozialdemokratischen Fraktion im Zusammenhang mit dem Rechtsanwaltstarif sowie der Rechtsanwaltsordnung hinweisen.

Es ist ein Anliegen der Sozialdemokraten, dass das anwaltliche Kostenrecht einer generellen Reform unterzogen wird. Vielfach weiß der Durchschnittsbürger nicht, welche Kosten auf ihn zukommen, sollte er einem Rechtstreit ausgesetzt sein, beziehungsweise kann er nicht abschätzen, ob er sich überhaupt auf einen Rechtsstreit einlassen kann, Herr Abgeordneter Ofner, ob er sich einen solchen auch leisten kann. (Abg. Dr. Ofner: Kein böser Zwischenruf, nur eine Anmerkung: Das weiß der Anwalt in der Regel auch nicht!)

Vielfach herrscht Unmut darüber, welch hohe Kostennoten nach einem Rechtsstreit gestellt werden. Klientinnen und Klienten fühlen sich oftmals von ihren Anwälten nicht ausreichend darauf hingewiesen, welche Vertretungsverhandlung wie viel kostet. Nur besondere Aufklärungspflichten des Rechtsanwaltes über den erwarteten Honoraranspruch können vorweg helfen, Missverständnisse und Streitigkeiten im Nachhinein zu verhindern.

Solche Aufklärungspflichten in eine gesetzliche Regelung aufzunehmen, bedeutet also vor allem einen Schutz des Klienten als Konsument der anwaltlichen Vertretung. Die verbesserte Information der Klientinnen und Klienten steht hier im Mittelpunkt der Betrachtung, nützt aber auch, so wie ich meine, dem Stand der Rechtsanwaltschaft, da Kostenklarheit auch zu einer rascheren Zahlung der Kosten führen kann.

Ich möchte hier noch einen weiteren wichtigen Reformpunkt erwähnen. Ein besonderes Manko der rechtsanwaltlichen Ausbildung besteht darin, dass Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter ab dem Beginn ihrer Tätigkeit nicht in einer Alters-, Berufsunfähigkeits und Hinterbliebenenversorgung der Rechtsanwaltskammer mit einer ausreichenden Mindestversorgung einbezogen sind. Dieser Personenkreis leistet bereits in der Ausbildung Wesentliches, steht in einer hohen Verantwortung und ist einer großen Belastung ausgesetzt. Es ist daher nicht einzusehen, sehr geehrte Damen und Herren, warum etwa die Altersversorgung der Rechtsanwaltskammern diese Personengruppe nicht erfassen sollte.

Eine entsprechende Absicherung ist uns Sozialdemokraten auch vor allem deshalb ein Anliegen, da es sich hier um jene Personengruppe handelt, die in der Hierarchie an unterster Stelle steht und dem Ausbildner voll untergeordnet ist, der schließlich auch den Nutzen aus der Tätigkeit der angehenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zieht.

Diese von mir nun aufgezeigten Forderungen stellen aber nur zwei Punkte der von meiner Fraktion geforderten Neuordnung des Rechtsanwaltstarifgesetzes und der Rechtsanwaltsordnung dar. Ich möchte die Regierungsparteien eindringlich auffordern, sich mit den Vorschlägen der Sozialdemokraten auseinander zu setzen. Sie sind sinnvoll nicht nur für junge, angehende Anwälte, sondern auch für all jene, die sich vertrauensvoll an einen Rechtsanwalt wenden beziehungsweise wenden müssen.


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