Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 90

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Ersten, die das zustande gebracht haben und die dann in sehr konstruktiver Zusammenarbeit auch in etlichen anderen europäischen Ländern hilfreich mitgeholfen haben, das durchzusetzen.

Schon in der damaligen Zeit waren es drei wichtige Säulen, die wir eingeführt haben: die EDV-Stützung des Grundbuches, die EDV-Stützung des Firmenbuches und dann das Textverarbeitungssystem der Justiz. Bei allen diesen Dingen hat es viele Vorbehalte gegeben. Ich kann mich erinnern, dass sich einmal herausgestellt hat, dass beim Obersten Gerichtshof alle diese Textverarbeitungsgeräte verpackt stehen geblieben sind. Auf die erstaunte Frage der Beobachter, wie denn das passieren könne, sagte man: Na ja, wir arbeiten lieber mit den alten mechanischen Schreibmaschinen weiter! Unsere Damen wollen sich nicht daran gewöhnen! – Gewisse Schwellen müssen immer erst überschritten werden.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass es 1983 bis 1987 gelungen ist, überhaupt einmal grundsätzlich davon wegzukommen, dass bei jeder gerichtlichen Eingabe und auf jedes Protokoll Marken geklebt werden müssen. Hygienefanatiker, die geglaubt haben, die Infektionsgefahr wäre dann geringer, haben nicht die Marken abgeschleckt, sondern haben sich auf den Handrücken gespuckt und dann die Marken dort drüber gezogen. Damit ist dann Schluss gemacht worden.

Es war immer wieder die Frage: Wie kontrollieren wir das alles, wenn man bei den Eingaben nichts mehr draufkleben muss, wenn man das alles mit dem Erlagschein zahlt, mit dem Zahlschein überweist? An den damals zuständigen Sektionschef Professor Loewe habe ich die Frage gerichtet, wie er sich vorstelle, dass man das alles kontrolliere, ob man da einzelne Phasen machen solle und dann immer nachrechnet. Er hat geantwortet: Aber nein, überhaupt nicht kontrollieren! – Darauf habe ich gesagt: Na, da wird aber geschwindelt werden! Da meinte er: Möglich, aber der Promillesatz, der schwindelt, kommt noch immer billiger, als einen Apparat aufzuziehen, der kontrolliert!

Das ist interessant! Mittlerweile muss ich feststellen: Es schwindelt niemand. Wir haben keinen Kontrollapparat, und es funktioniert alles. Allerdings: Zu glauben, dass man im Verwaltungsbereich mit solchen Dingen etwas einsparen kann, ist auch nicht immer richtig, zumindest ist das nicht auf Anhieb möglich.

Es hat die Einbringungsstellen bei den Oberlandesgerichten gegeben. Damals haben die Verantwortlichen gehofft, dass binnen ein paar Monaten diese Einbringungsstellen verschwunden sein würden, denn es gab keine Marken mehr, die man hätte nachzählen können, und es sind auch keine Kontrollrechnungen anzustellen gewesen. Aber die haben weiter gearbeitet, als ob nichts passiert wäre.

Wir sind der Sache nachgegangen. Damals hat es geheißen – so ist es berichtet worden –: Na ja, die haben jetzt die Möglichkeit, endlich daranzugehen, die alten, abgeschlossenen Akten nachzurechnen, und zu schauen, ob sich da Fehler eingeschlichen haben. Sie haben ja keine neuen Dinge zu tun, daher können sie die alten Akten nachrechnen. – Also, man erlebt da schon seine Überraschungen!

Ich möchte aber auch eine Schattenseite, die natürlich nicht so relevant erscheint, dass sie den Automatisierungszug aufhalten könnte, darstellen: Wenn man heute von der Anwaltschaft her Klagen einbringt, beschreibt man praktisch überhaupt kein Papier mehr und gibt es dann zur Post. Alles geht virtuell, also über EDV. Das ist für ältere Anwälte, die in kleinen Kanzleien alleine sind, nahezu unmöglich. Erstens kostet die Investition Geld, zweitens kennt sich niemand aus. – Ich kenne mich damit auch nicht aus, aber ich habe jüngere Leute, die das machen. Die hat aber nicht jeder.

Es gibt schon einen Teil in der Justiz, vor allem auf der Seite der in der Anwaltschaft Tätigen, für die die in jeder Hinsicht sehr fortschrittliche Ausstattung und Gestaltung der Justiz ein ernstes Problem bedeutet. Man sollte diesen Personenkreis nicht ganz vergessen, wenn es


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