Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 89

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Ich stelle fest: Das ist unrichtig!

Richtig ist vielmehr, dass die Arbeiterkammern, insbesondere die konsumentenpolitischen Abteilungen, die Bevölkerung aufgefordert haben, Preisvergleiche durchzuführen, Rechnungen zu dokumentieren und Preisbeschwerden den Konsumentenberatungsstellen mitzuteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Anna Huber. Sie hat das Wort.

14.02

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auch ich möchte mich mit dieser Novelle des Gerichtsgebührengesetzes beschäftigen. Herr Kollege Maier hat ja bereits von einigen Ungereimtheiten gesprochen, die dieses Gesetz beinhaltet, und auch über das bedenkliche Signal, das von der Formulierung ausgeht, die das Erheben von Einwendungen sozusagen unter Strafe stellt, Anmerkungen gemacht.

Ich möchte mich damit beschäftigen, wie der Bürger zu Gebührenbefreiungen kommt, die ja im Gesetz auch vorgesehen sind. Es ist da im § 13 geregelt, dass weiter bestehende persönliche Gebührenbefreiungen, also insbesondere jene nach dem ASGG, dem Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, nur dann eintreten, wenn sie mittels Eingabe, also Klage, in Anspruch genommen werden.

Was heißt das für den Betroffenen? – Wenn in der Klage kein Hinweis auf eine Gebührenbefreiung enthalten ist, dann gibt es danach keine Gebührenbefreiung mehr. Jetzt frage ich mich schon: Welchen Sinn hat eine derartige Bestimmung? Es ist doch wohl klar, dass jeder Rechtsuchende, der Anspruch auf Gebührenbefreiung hat, diese Befreiung dann auch haben möchte. Was soll also dieser formale Fallstrick? Geht es darum, zusätzliche Einnahmen zu lukrieren? Ich denke, ein Bürger muss doch davon ausgehen können, dass der Gesetzgeber keine formalrechtlichen Fallen stellt, dass nicht damit spekuliert wird, dass etwa in der Übergangszeit, im Vertrauen auf eine bisherige Praxis, der Bürger darauf vergessen könnte, die Gebührenbefreiung extra zu beantragen.

Ein derartiges zusätzliches Antragserfordernis kann daher nur als gesetzliche Schikane angesehen werden, und die lehnen wir ab. Statt bestehende Fallstricke abzuschaffen, werden neue erzeugt, und da werden wir nicht mitmachen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Ofner. – Bitte.

14.04

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Fast bin ich versucht zu sagen: Leeres Haus! statt "Hohes Haus!" Aber so ist es eben. Dieses Thema reißt ja wirklich nicht jeden vom Sessel, muss ich sagen. Ich möchte mich auch nicht mit Einzelheiten befassen, auch nicht mit Mogelpackungen oder mit Ähnlichem – das ist nicht meine berufliche Aufgabe –, sondern nur ein paar grundsätzliche Überlegungen anstellen.

Ich darf darauf hinweisen, dass es die österreichische Justiz gewesen ist – und in gewissem Sinne noch immer ist –, die europaweit und in den letzten Jahren auch bis in die ehemaligen Ostblockstaaten hinein und dort sehr maßgeblich wirkend der Technik, der elektronischen Datenverarbeitung, der Automatisierung in einem positiven Sinne Vorschub geleistet hat.

Ich kann mich erinnern: In der Koalition Rot-Blau von 1983 bis 1987 haben wir unter anderem erlebt, dass man sich etwa in Bayern – und die Menschen dort kommen ja auch nicht gerade aus dem Urwald – bemüht hat, das Grundbuch auf EDV umzustellen. Das hat man nach einiger Zeit aufgegeben und hat gesagt: Das geht leider nicht! Die Österreicher waren sozusagen die


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