Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 95

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Ich stelle richtig: Einziger Anhaltspunkt für die Tätigkeit der konsumentenpolitischen Abteilungen der Arbeiterkammer sind die rechtlichen Grundlagen, in diesem Fall das Preisauszeichnungsgesetz. Daher wurde auch nicht nur gegen die genannte Firma, "Marco Polo", sondern auch gegen andere Firmen, die sich nicht an die Preisauszeichnungsbestimmungen gehalten haben, eine entsprechende Anzeige erstattet. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: ... eine Selbstanzeige machen! Eine Selbstanzeige!)

Mein Vorredner, Abgeordneter Mainoni, hat behauptet, dass die Arbeiterkammer von sich aus eine Mietenerhöhung um 10 Prozent vorgenommen hat. – Das ist falsch!

Ich stelle wie folgt richtig: Diese Anpassung musste auf Grund einer Empfehlung beziehungsweise Weisung des Rechnungshofes vorgenommen werden (lebhafte ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP), weil die Tarife nicht kostendeckend waren (Abg. Haigermoser: Na geh!) und überdies die Wirtschaftskammer Salzburg in mehreren Urgenzschreiben immer wieder gefordert hat, dass diese Tarife kostendeckend sein müssten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Das gibt es ja doch wohl nicht! Wenn ich 33 Groschen ...! – So ein Stumpfsinn! ... Ein solcher Topfen! Das ist ja peinlich, dieser Auftritt! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

14.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Papházy. – Bitte.

14.29

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy, MBA (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit 1. Jänner 2002 – wir wissen es – beginnt mit der Bargeldeinführung die letzte Phase der Währungsumstellung auf den Euro. Mit diesem Zeitpunkt müssen auch im Gerichtsgebührenrecht die Schilling-Beträge auf Euro-Beträge umgestellt sein.

Die notwendige Währungsumstellung kostet bei den Gerichtsgebühren den Staat durch Abrundungen 20 Millionen Schilling; den Bürgern erwachsen durch die Währungsumstellung bei den Gerichtsgebühren keine Mehrkosten.

Es ist gut, dass diese notwendige Währungsumstellung dazu genützt wird, längst fällige zeitgemäße Adaptierungen bei der Gebührenentrichtung vorzunehmen. GKMs beziehungsweise Freistempelabdrucke haben sich überlebt. Die Gerichtsgebühren können ab 1. Jänner 2002 in zeitgemäßer Art und Weise entrichtet werden, was stärkere Kundenorientierung bedeutet.

Gleichzeitig mit der Einführung neuer Zahlungsmethoden wird auch durch verschiedene weitere Maßnahmen Kundenfreundlichkeit etabliert: Grundbuchabfrage, Firmenbuchabfrage bei den LGs, Beglaubigung und Rechnungsführer werden grundsätzlich an einer zentralen Stelle des jeweiligen Gerichtes zusammengefasst.

Weiters – das hat der Herr Bundesminister auch schon erwähnt – wird im Sinne der Kostentransparenz, im Sinne der Kostenwahrheit die Gebührenbefreiung von Bund und Gebietskörperschaften weitestgehend aufgehoben.

Die Währungsumstellung von Schilling auf Euro ist auch Gegenstand der anderen in diesem Zusammenhang angesprochenen Gesetze: Euro-Rechtsanwaltstarif-Novelle, Gerichtskommissionstarifgesetz und Notariatstarifgesetz. Weiters ist in dem soeben behandelten Paket das Rechtshilfeabkommen für die Insel Man und ein Übereinkommen betreffend internationale Kindesentführung enthalten.

Im Justizausschuss wurde bereits weitestgehend Übereinstimmung und Zustimmung erzielt. Herr Kollege Maier! Nehmen Sie Ihre Fraktionskollegen an der Hand! Springen Sie über Ihren Schatten – es kostet nichts, nicht einmal 33 Groschen – und stimmen auch Sie der Euro-Gerichtsgebühren-Novelle zu! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.31


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