Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 118

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16.03

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Hohes Haus! Geschätzter hoher Besuch! Ich darf zu einigen Punkten Stellung nehmen, zuerst zu den fachlichen Punkten.

Danke vielmals für die Unterstützung – über die Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes auch im Hinblick auf den Konsumentenschutz und die Wirtschaftlichkeit ist heute ausreichend gesprochen worden. Ein Punkt betrifft die Frage der Anpassung der Gesetze und der Umsetzung der EU-Richtlinien. Ich möchte deutlich darauf hinweisen, dass diese Richtlinie bereits 1999, also sehr früh, erlassen wurde. Es war niemand daran gehindert, diese Richtlinie schneller umzusetzen. Ich bin aber trotzdem froh, dass es eine ausreichende Prüfung gegeben hat. Wenn man sich die unterschiedlichen Diskussionsstandpunkte anhört, so zeigt sich, es ist dem einen zu früh, dem anderen zu spät. Ich glaube, es ist gerade der richtige Zeitpunkt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein Punkt, der immer wieder erwähnt worden ist, ist eine zusätzliche Normierung der Kennzeichnungspflicht. Ich habe das in meinem Haus intensiv prüfen lassen, und es ist dem eine klare Absage erteilt worden. Auch wenn diesbezüglich manche Stellungnahmen von Ländern und Interessengruppen gekommen sind, sind Stellungnahmen doch dazu da, dass wir abwägen und auch überprüfen, ob eine Umsetzung rechtlich möglich ist. Es ist dazu klar festgestellt worden, dass die Normierung der Kennzeichnungspflicht eine Verzerrung des Wettbewerbs gewesen wäre und die Voraussetzungen in dieser Richtlinie nicht geregelt sind.

Sehr deutlich sind auch die Frage der Telekommunikationspolitik und die Frage der Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes angesprochen worden. Ich bin ganz bei Ihnen und erkläre mich gerne bereit, dieses umzuarbeiten, es muss aber zum richtigen Zeitpunkt geschehen. Wir sind in der Europäischen Union gerade dabei, verschiedenste Richtlinien anzupassen. Wenn diese erlassen werden – hoffentlich auch von all denjenigen Ländern, die bei der Liberalisierung sehr restriktiv sind, und das sind doch einige, nicht nur die südlichen; auch Frankreich und Italien erweisen sich immer wieder als Länder, die den Markt eher hemmen –, wenn wir das schaffen werden – und ich bin zuversichtlich, dass es im ersten Halbjahr des nächsten Jahres so weit sein wird –, dann werden wir auch das Telekommunikationsgesetz sofort anpassen.

Viele Punkte, die Sie angesprochen haben – Herr Abgeordneter Eder, Sie haben Recht, insbesondere in der Frage der Regulierung –, sind zu überarbeiten und zu überdenken. Das heißt aber nicht, entsprechend den vielen Argumenten, die insbesondere von Ihnen, Herr Parnigoni, vorgebracht worden sind, in erster Linie dazu überzugehen, dass der Wettbewerb wieder geschmälert wird. Das kann es nicht sein.

Ich glaube, wir sind uns alle darin einig, dass dies ein sehr rasch wachsender Markt ist, dass auch die Voraussetzungen dafür in Österreich – insbesondere von dieser Regierung – geschaffen wurden und dass damit eine rasche Entwicklung ermöglicht ist. Und wir werden die Gesetze dann anpassen, wenn sie anzupassen sind, und dazu werde ich Ihre Argumentation gerne aufnehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Einen Punkt möchte ich herausgreifen, obwohl er nicht direkt Gegenstand der Tagesordnung ist. Im Zusammenhang mit der Telekommunikation ist auch die Post angesprochen worden. Ich möchte auch in dieser Hinsicht auf den zeitlichen Aspekt hinweisen. Bei einer Ausgliederung der Post 1996 hätte niemand den Verkehrsminister daran gehindert, eine Postuniversaldienstverordnung zu erlassen. Der Zeitpunkt wäre spätestens 1997 gegeben gewesen. Wir schreiben jetzt 2001, und nach vier Jahren bin ich die Erste, die sich wirklich intensiv damit beschäftigt.

Ich habe jedoch nicht die Voraussetzungen derart geschaffen, dass die Qualität der Post und die Verschuldung in einer Höhe von 120 Milliarden Schilling jetzt Restrukturierungen notwendig machen und dass gleichzeitig die Dienste für die Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden müssen. Wenn ein Teil heute noch monopolisiert ist und im Postgesetz festgehalten ist, dass damit auch der Universaldienst finanziert werden muss, dann muss die Post diesem Universal


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