Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 48

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reichischen Verwaltung, die sich in den letzten Jahren angehäuft haben, ob auf Landes- oder Bundesebene.

Vor allem aber bringt sie in vielen Fällen eine maßgebliche Reduktion der Verfahren und der bürokratischen Verfahrensschritte, die ein Bürger bisher bewältigen musste, wenn er auf ein Amt ging. Sie bringt schließlich auch eine Verbesserung der Qualität von öffentlichen Leistungen, und letztlich – und das ist natürlich enorm wichtig für uns alle – bringt sie Einsparungen in der Höhe von 21,2 Milliarden Schilling.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist wirklich ein großer Wurf – wenn nicht das, was sonst? (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Verwaltungsreform setzt ein Prinzip um, das beide Regierungsparteien immer wieder, auch schon vor der Regierungsbildung, als ihr zentrales Ziel angesehen haben, nämlich das so genannte One-Stop-Shop-Prinzip, das heißt, das einmalige Besuchen einer Behörde, die einmalige Zuständigkeit eines Beamten für ein Anliegen eines Bürgers, eine Anlaufstelle, die vom Bürger nur einmal besucht wird. Es wird so sein, wie wir immer gesagt haben: Der Akt wird künftig laufen – und zwar auch elektronisch und nicht mehr über Evidenzen und schriftliche Akten wie bisher –, und nicht der Bürger. Dies ist ein zentrales Anliegen, das letztlich mit der Verwaltungsreform umgesetzt werden wird.

Es wird, wie ich schon gesagt habe, kürzere Verfahren geben, und vor allem wird auch – was ja schon seit langem notwendig ist – die elektronische Kommunikation in den Ämtern eingeführt werden. Auch das ist eine Reform, die lange Jahre auf sich warten hat lassen.

Insgesamt sind allein 30 Gesetze von diesem Verwaltungsreformgesetz betroffen, sie müssen reformiert werden. Bei den Deregulierungsvorhaben sind es über 50 Gesetze. Das ist schon ein großes Paket, in dem wesentliche Strukturreformen in Angriff genommen werden. Zentral ist dabei zum Beispiel die Verlagerung der Straßenbaukompetenzen bezüglich der Bundesstraßen an die Länder. Beispiele sind auch die Vereinfachungen und Verbesserungen bei der Gerichtsorganisation, bei den Finanzämtern oder auch bei den Bundessozialämtern.

Das ist gelebter Bürokratieabbau und echte Modernisierung! Ziel ist eine effiziente und schlanke Verwaltung. Das sind spürbare Erfolge, die jeder einzelne Bürger in Zukunft bemerken wird, wenn er auf ein Amt geht, wenn er den Staat als Service- und Dienstleister nutzen und entsprechende Leistungen bekommen will. Diese Strukturreformen bringen Verbesserungen und auch Einsparungen von etwa 3,6 Milliarden Schilling, was die Strukturreformen zwischen Bund und Ländern anbelangt.

Auch die Einsparungen in den Ministerien, die 2,6 Milliarden Schilling bringen, darf man nicht vergessen. Dies ist ein ganz wesentlicher Punkt. Diese Regierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Ministerien und ihre Aufgaben zu reformieren und auch in diesem Bereich enorm einzusparen. Die Einsparungen in den Ministerien werden 2,6 Milliarden Schilling bringen, das ist eine gewaltige Summe! Es wird 17 Sektionen, 52 Gruppen, 142 Abteilungen und 185 Referate weniger geben.

Es ist klar, dass die Auswirkungen für die Menschen positiv sind: Einsparungen bei den Ministerien, aber auch Vereinfachungen bewirken eine Beschleunigung des Dienstes am Bürger, einen geringeren Personalaufwand und weniger Kosten.

Einen Punkt möchte ich noch hervorheben, weil er meiner Meinung nach – und auch für jeden einzelnen Bürger – sehr wesentlich ist: das Projekt "Finanz Online", die so genannte elektronische Steuer- und Abgabenerklärung, die Steuer- und Abgabenerklärung aus dem Wohnzimmer sozusagen, also von zu Hause aus. Dies stellt eine doch ziemlich beachtliche Vereinfachung dar, denn es bedeutet, dass der Papierkram wegfällt und dass es keinen Amtsweg im eigentlichen Sinn und daher letztlich auch keinen Aufwand mehr gibt. Ob Arbeitnehmerveranlagung, Einkommens- oder Umsatzsteuer: Service pur, Bürokratie null – das ist ein Grundsatz, den jeder Mensch positiv zu spüren bekommen wird.


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