Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 57

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Die Zielsetzungen, die Schwerpunkte dieser Reform sind schon von meinen Vorrednern mehrmals angesprochen worden: verstärkte Bürgerorientierung, die Beschleunigung der Verfahren, die Konzentration staatlicher Leistungen auf die Kernfunktionen. Das heißt, wir haben uns die Frage gestellt – und das ist eigentlich die zentrale Frage –: Welche Aufgaben muss der Staat überhaupt selbst erledigen, und welche Aufgaben können anderswo besser, schneller und effizienter erledigt werden?

Unter diesem Gesichtspunkt sind die Verhandlungen zur Verwaltungsreform zwischen den Gebietskörperschaften, also Bund, Ländern, Gemeinden und Städten, gelaufen und, wie ich glaube, auch zu einem guten Ergebnis gekommen. Das kann man betonen, besonders wenn man, wie ja heute schon mehrfach auf die Vergangenheit hingewiesen wurde, bedenkt, wie lange über diese Frage schon diskutiert wurde. Es ist dies ein Dauerthema der österreichischen Innenpolitik, an dem sich in den letzten zehn Jahren rund neun Staatssekretäre und Minister die Zähne oder manche ganze Gebisse ausgebissen haben. (Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir haben bereits bei der Regierungsbildung den Entschluss gefasst, es besser zu machen. Da können Sie schon lachen (in Richtung SPÖ), ich werde Ihnen das gleich erläutern.

Die Vorbereitungen haben bereits im letzten Jahr in der von mir eingesetzten Aufgabenreformkommission unter Professor Raschauer mit einer Reihe von Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Vertretern von Bürgerinteressen, die die Hinterfragung der Staatsaufgaben vorgenommen haben, begonnen. Sie haben im März dieses Jahres einen Bericht mit 60 Vorschlägen vorgelegt, von denen rund 75 Prozent in dieses Verwaltungsreformpaket übernommen wurden. Das restliche Viertel, das nicht enthalten ist, umfasst Zweidrittelmaterie, das heißt jene Dinge, die einer Verfassungsmehrheit bedurft hätten.

Ich bedauere es eigentlich sehr, Herr Kollege Gusenbauer und meine Damen und Herren von der Opposition, dass es nicht möglich war, in diesem Bereich noch weiterzugehen, Ihre Zustimmung zu Dingen zu bekommen, von denen Sie verbal zwar bekunden, dafür zu sein, die Sie aber in der Praxis nicht umzusetzen bereit sind. Herr Kollege Gusenbauer! Ich finde – und Sie erlauben mir diese Bemerkung, ich habe Ihnen sehr genau zugehört –, dass das heute Ihre lustigste Rede in diesem Haus war, die Sie je gehalten haben, weil Sie völlig am Thema vorbeigesprochen haben. Ich kann mir das nur so erklären, dass Sie sich mit der Materie gar nicht auseinander gesetzt haben.

Sie waren auch in der Hofburg nicht dabei. Es tut mir Leid, aber das ist die einzige Erklärung dafür, dass Sie heute hier so gesprochen haben. Sie waren beim Reformdialog in der Hofburg nicht dabei, Sie haben sich offensichtlich auch bei Ihren Kollegen Gradwohl und Gaßner, die dort waren und eine sehr konstruktive Diskussion mit uns geführt haben, nicht in ausreichendem Maß erkundigt, sonst hätten Sie nämlich wissen müssen, dass zum Beispiel die Frage der Wertgrenzenerhöhung für Anonymverfügungen – die im Übrigen keine Straferhöhung ist, wie Sie gesagt haben – auf ausdrücklichen Vorschlag, auf Bitte des Herrn Vizebürgermeisters Rieder aus Wien in der Achterrunde in dieses Paket aufgenommen worden ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Ach so! Oje! Oje!)

Herr Kollege Gusenbauer! Nachdem die SPÖ-Fraktion jetzt den Föderalismus für sich entdeckt hat – nach ungefähr 55 Jahren in dieser Republik!, aber ich freue mich darüber, dass Föderalismus für Sie jetzt endlich etwas Wichtiges ist –, muss ich Ihnen sagen: Föderalismus setzt in erster Linie voraus, dass man mit den anderen Gebietskörperschaften redet! Also: Reden Sie mit Herrn Vizebürgermeister Rieder, reden Sie mit Herrn Bürgermeister Häupl, reden Sie mit Herrn Landeshauptmann Niessl, die haben nämlich alle in der Landeshauptleutekonferenz diesem Paket einstimmig ihre Zustimmung gegeben – weil es ein gutes Paket für den Bund und die Länder ist! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Mag. Prammer: Ist ja nicht wahr!)

Ich habe auch in der Sitzung des Verfassungsausschusses das Protokoll der Landeshauptleutekonferenz vorgelegt, weil Ihre Kollegen mich schon dort fragend angeschaut haben. Sie


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