müssen sich halt doch ein bisschen informieren. Ich möchte es an dieser Stelle auch nicht verabsäumen, mich bei Herrn Vizebürgermeister Rieder, der nicht nur in der Landeshauptleutekonferenz, sondern auch in der Achterrunde Verhandler war, ausdrücklich zu bedanken, denn vieles von dem, was wir heute hier vorlegen können, ist auf seinen Vorschlag hin geschehen und trägt seine Zustimmung.
Sie haben den ländlichen Raum erwähnt, Herr Kollege Gusenbauer, der auch mir ganz besonders wichtig ist. Die SPÖ hat jetzt die Nahversorgung und den ländlichen Raum als wichtiges Anliegen der Bürgerinnen und Bürger erkannt. – Da stimme ich Ihnen hundertprozentig zu.
Sie haben die Postämter erwähnt, Herr Dr. Gusenbauer. Dazu muss ich Ihnen sagen, es wäre schön gewesen, wenn Ihnen das ein bisschen früher eingefallen wäre, denn: Bei der Ausgliederung der Post hat man erstens keinen ausreichenden Nahversorgungsauftrag mitgegeben. Und das war Ihre Regierung, die das gemacht hat, Ihre Minister, die das gemacht haben; Exfinanzminister Edlinger ist momentan nicht im Saal, aber vielleicht erkundigen Sie sich einmal bei ihm!
Es war zweitens die rote Personalvertretung, die Gewerkschafter der Postgewerkschaft, die nichts unternommen haben, um gegen die Schließung der Postämter in diesem Unternehmen aufzutreten. Ganz im Gegenteil! Es waren Ihre Gewerkschafter Dörfler und Co, die sich ihr Veto durch eine Erhöhung ihrer Bezüge haben abkaufen lassen. Und da ist man ganz still gewesen, was die Schließung der Postämter betrifft. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Gusenbauer: Das ist ja Aufgabe der Personalvertreter!) Sie sind diesbezüglich total unglaubwürdig, das muss ich Ihnen wirklich sagen, Herr Kollege Gusenbauer! (Abg. Dr. Gusenbauer: Sind jetzt die Gewerkschafter für die Post verantwortlich?)
Ich weiß schon, dass Ihnen das wehtut. Die Wahrheit tut weh, aber es ist eben die Wahrheit, meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, dass es Ihre Gewerkschafter waren, die stillschweigend zugeschaut haben und sich ihr Schweigen noch haben vergüten lassen. Das ist die Wahrheit! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Nicht nur die Aufgabenreformkommission hat wesentliche Beiträge zu dem Reformpaket, das wir jetzt vorstellen können, geleistet, sondern auch die Finanzausgleichsbegleitkommission hat 45 Vorschläge vorgelegt. Besonders – und ihnen gilt mein besonderer Dank – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Verwaltungspraxis haben aus ihrem täglichen Erleben heraus entsprechende Vorschläge geliefert.
Es gab elf Verhandlungsrunden – auf Bundesseite bestehend aus den Ministern Grasser, Molterer und Staatssekretär Finz, auf Länderseite bestehend aus den Landeshauptleuten Haider, Pröll, Sausgruber und eben dem Wiener Vizebürgermeister Sepp Rieder, ergänzt im Juli durch den nächsthalbjährlichen Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz Josef Pühringer –, elf Verhandlungsrunden, fünf Gesprächsrunden mit dem Städte- und Gemeindebund und 40 Gesprächsrunden auf Expertenebene. Das Ergebnis, das aus diesen zwar oft spannungsgeladenen, aber letztendlich erfolgreichen Verhandlungen hervorgegangen ist, liegt Ihnen heute zum Teil vor, nämlich Verwaltungsreformgesetz Teil 1.
Das beantwortet auch die Frage von Frau Kollegin Lichtenberger, warum zum Beispiel die Übertragung der Bundesstraßen B noch nicht enthalten ist. Es heißt: Verwaltungsreformgesetz Teil 1, Frau Kollegin Lichtenberger, und daraus geht schon hervor, dass ein Verwaltungsreformgesetz Teil 2 folgen wird, in dem das Fehlende dann selbstverständlich enthalten sein wird; mit den Ländern ist das bereits paktiert und vereinbart.
Die Verwirklichung des "One-Stop-Shop"-Prinzips, das heißt die Zusammenfassung und Konzentration von Verfahren bei der Bezirkshauptmannschaft, ist ein zentraler Punkt dieses Verwaltungsreformgesetzes. Das bedeutet, dass in Zukunft nicht mehr die Bürger einen Marathon von Stelle zu Stelle werden laufen müssen, sondern dass die Akten laufen werden.
Ich möchte Ihnen das an einem Beispiel aus der Praxis erläutern, damit man sich auch vorstellen kann, wie das funktioniert: Ein Unternehmer, der beispielsweise ein Ausflugslokal errichten und betreiben wollte, musste bisher Genehmigungen nach der Gewerbeordnung, dem Forstge