Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 59

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

setz, dem Naturschutzgesetz und der Bauordnung einholen. Nach der geltenden Rechtslage musste dieser Unternehmer mit seinen Anliegen zu verschiedenen Behörden und wurde von dort aus sozusagen von Pontius zu Pilatus immer wieder weitergeschickt.

Für die gewerberechtliche und forstrechtliche Bewilligung war schon immer die Bezirksverwaltungsbehörde in erster Instanz im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung zuständig. Die naturschutzrechtliche Bewilligung ist eine Landesmaterie, und nicht in allen Bundesländern ist die Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise das Magistrat als erste Instanz bisher zuständig gewesen. Für die Baubewilligung wiederum ist bis auf wenige Ausnahmen der Bürgermeister im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde erste Instanz. – Drei eigenständige Bescheide, drei verschiedene Berufungsmöglichkeiten in verschiedenen Instanzen und drei verschiedene Entscheidungen, und dazu kommt noch eine Wartezeit von oft eineinhalb bis zwei Jahren. Angesichts dessen grenzt es direkt an ein Wunder, wenn der Betreffende nicht ohnehin schon längst die Lust an seinem Unternehmen verloren hat.

Bürokratismus in dieser Form gefährdet Unternehmensgründungen und Investitionen und damit Arbeitsplätze. (Abg. Gradwohl: Und was hat sich geändert?) Deshalb, Herr Kollege, ist es so wichtig, hier einen neuen Weg zu gehen – im Sinne des Bürokratieabbaues und der Standortsicherung. (Abg. Gradwohl: Wann? Wann?) Jetzt, Herr Kollege, jetzt und heute! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Da Sie es offensichtlich nicht genau gelesen haben, erkläre ich Ihnen auch noch, wie das geht, das war nämlich Ihre Frage: Wie geht das? Das geht ganz einfach so, dass die Bezirksverwaltungsbehörde (Abg. Gradwohl: Nein! Wo das steht, habe ich Sie gefragt!)  – zuhören müssen Sie mir schon, wenn Sie mir eine Frage stellen! – in Zukunft alle Bundesverfahren gemeinsam abwickelt, in einer gemeinsamen Verhandlung und in einem gemeinsamen Bescheid. Für den Bürger entfällt dadurch eine Fülle von Amtswegen, Eingaben, Telefonaten, Sorgen und vor allem auch Kosten. Das ist eine deutliche Ersparnis, weil es eine Berufung für alle drei Materien gibt, der Unabhängige Verwaltungssenat in der Sache entscheidet und damit der Bürger eine rasche und kompetente Entscheidung erhält, Herr Kollege Gaßner! (Abg. Schieder: Nach dem Anlagenrecht stimmt das nicht!)

Dieses Modell der Erledigung durch den UVS ist erarbeitet worden – weil vorhin auch Kritik an den Experten geübt wurde und Herr Kollege Gusenbauer gemeint hat, alle Experten hätten das in der Luft zerrissen; es ist umgekehrt, Herr Kollege Gusenbauer! – von den Experten; nicht nur von Herrn Professor Raschauer mit den Mitgliedern der Aufgabenreformkommission, der zum Beispiel auch der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler und viele andere angehört haben, sondern auch von den Verwaltungs- und den Verfassungsrechtsexperten, nämlich vom Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Jabloner, vom Vizepräsidenten Pesendorfer, vom Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes Korinek. Daher sind auch Ihre Vorwürfe, dass hier der Rechtsschutz gefährdet würde, völlig irreführend, denn das sind die Topverwaltungs- und die Topverfassungsjuristen dieses Landes, und genau diese haben diesen Vorschlag erarbeitet! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es gibt darüber hinaus im Verwaltungsreformgesetz 2001 zahlreiche weitere Verfahrensvereinfachungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, im Gesetz über die Regelungen des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes, im Hebammengesetz, Ärztegesetz, Apothekengesetz, eine Fülle von Vereinfachungen bei den Amtsbeschwerden; bisher mussten Tausende Akten, zum Beispiel das Forstgesetz betreffend, nach Wien ins Ministerium geschickt werden, wo die Beanstandungen unter der Promillegrenze lagen, wodurch ein riesiger Verwaltungsaufwand entstanden ist. All das wird es in Hinkunft nicht mehr geben. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Herr Kollege Gusenbauer hat noch das Rattengesetz und das Bazillenausscheidergesetz erwähnt. – Das ist offensichtlich das Einzige, was Sie sich angeschaut haben. Das ist zwar ein kleiner Teilbereich, aber ein wichtiger Teilbereich, Herr Dr. Gusenbauer, weil es auch hier um Rechtsbereinigung im Sinne dessen geht, dass wir unnötige Gesetze, die man nicht mehr braucht, abschafft, weil wir ein modernes Hygienegesetz haben.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite