kommt der Akt wieder zurück und landet wieder irgendwo in der ersten Instanz. Kollege Wittmann! Das ist das Entscheidende!
Sie können sich nicht hier herstellen und sagen, in Zukunft werde es überlange Verfahrensdauer geben, wenn es genau zu diesem Zwei-Instanzen-Zug kommt, den Sie mit Recht noch im Jänner 2001 einmahnten! Das ist überhaupt keine Frage.
Ich kann Ihnen auch andere Fälle, etwa im Apothekenbereich, nennen: 1993 wurde ein Antrag auf Apothekenkonzession gestellt – im Jahr 2001 noch nicht rechtskräftig erledigt. Zwischenzeitig haben auch der Verwaltungsgerichtshof und der Verfassungsgerichtshof entschieden. Als jemand, der in diesem Bereich verstärkt tätig ist, muss ich Ihnen sagen, es sind auch zu mir die Vertreter einzelner Stellen gekommen und haben gesagt: Lassen wir es lieber bei der Regelung! Aber ich muss ehrlich sagen, ich habe dafür kein Argument gesehen, denn es ist in Wahrheit keine Erfolgsstory. Man kann nicht sagen, eine Regelung im Instanzenzug ist eine Erfolgsstory, wenn die Verfahren acht, neun Jahre dauern. Das ist überhaupt keine Frage. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich sehe einen sehr wesentlichen Reformansatz und auch einen großen Vorteil für die Bürger, aber auch für die Unternehmer in der Deregulierung und in der Auslagerung hoheitlicher Kompetenzen. Ich finde es sehr gut, dass in Hinkunft hoheitliche Kompetenzen beispielsweise im Apothekenbereich zur Apothekerkammer ausgelagert werden. Die Apothekerkammer ist jetzt zuständig für die Bewilligung von Apothekenverlegungen innerhalb eines schon bestehenden Sprengels. Das ist gut so.
Sehr ähnliche Bestimmungen finden sich auch im Ärztegesetz. Das ist richtig so, denn dort, wo die hoheitliche Verwaltung entscheidet, aber nicht unbedingt entscheiden muss und eine Auslagerung zulässig ist, soll diese Auslagerung stattfinden.
Ich bin mit dem Kollegen Wittmann auch nicht einer Meinung, wenn er die Zivilingenieure hier diskriminiert und sagt, nicht die Zivilingenieure sollen befugt sein, Atteste auszustellen. Denn was heißt das, Kollege Wittmann, wenn Sie sagen, es könne nur die hoheitliche Verwaltung zum Zug kommen? (Abg. Gradwohl: Von der Überprüfung sprach er! Da müssen Sie zuhören!) Darf ich Ihnen ein Beispiel bringen, wenn Sie sich schon am Jahrestag Kaprun bemüßigt sehen, dieses Beispiel zu bringen.
Wie ist denn das bei einem Bauvorhaben, etwa wenn heute zum Beispiel ein Hochhaus errichtet wird? – Auch bei einem Hochhaus – das ist auch in Wien so, und das hat der Wiener Bürgermeister auch gefördert – wird die Kollaudierung nicht mehr von der Behörde durchgeführt, sondern der Zivilingenieur macht kraft seines hoheitlichen Siegels die Bewilligung auf seine Verantwortung und Gefahr. Das muss man sich einmal vor Augen halten. Also was dort zulässig ist, soll in einem anderen Bereich nicht zulässig sein? Das ist nicht verständlich.
Unverständlich ist auch, wieso sich hier Einzelne für die Beibehaltung der jährlichen Überprüfungspflicht auch für Neufahrzeuge, also für das Pickerl einsetzen. Das ist wirklich nicht einzusehen. Ich sehe schon ein, das ist eine Nischenpolitik für einige Werkstätten, und es ist nicht angenehm für die Werkstätten, dass sie dieses so genannte Muss-Geschäft verlieren. Aber, meine Damen und Herren, es ist nicht Aufgabe dieser Regierung, sich um die Geschäfte und die Geschäftstätigkeit kleiner Werkstätten zu kümmern, sondern sie muss die Interessen der Bürger im Auge haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Und für die Bürger ist es eben eine große Erleichterung, wenn sie sich in Zukunft insgesamt 350 Millionen Schilling ersparen. Das ist, glaube ich, überhaupt keine Frage.
Ich darf noch einen Ansatz der Frau Kollegin Lichtenberger ins rechte Licht rücken. Sie hat den Entfall des Heimfallsrechtes beklagt. Worum geht es? – Es geht um bestimmte Bahnen, die heute von privaten Trägern betrieben werden, zum Beispiel Stern & Hafferl in Gmunden. Ich halte es – nicht böse sein – für einen kommunistischen Ansatz, dass dann, wenn die damit aufhören, auf einmal alles dem Bund gehören soll. Das finde ich nicht richtig. Für uns gibt es einen