Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 68

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gemeinhin unter Doppelzuständigkeiten oder umständlicher Bürokratie genannt werden. Also diese Säule erkenne ich nicht. Diese ist nicht einmal in Ansätzen, in Fragmenten entwickelt.

Zu dem, was Sie innerhalb der Verwaltung tun, muss ich mit Verlaub sagen, diese Reform ist nicht Fisch und nicht Fleisch! Für uns gäbe es zwei Möglichkeiten, den Rechtsschutz zu gewährleisten: entweder einen ausgeprägten und durchformulierten Rechtszug von der ersten Instanz bis zur letztlich verantwortlichen ministeriellen Spitze – eine mittelbare Bundesverwaltung, so wie sie im System war – oder ein zweites Prinzip, eine echte Gerichtsbarkeit. Aber dann bitte in der Sache und als Gericht und – ich denke gerade auch an die UVS – natürlich in einem Senat, in dem mehrere Meinungen zusammenfließen.

Das, was Sie hier haben, ist weder eine ministerielle Verantwortung im Sinne politischer Verantwortung noch eine echte Gerichtsbarkeit. Also auch diese Säule ist höchstens ein Stummelchen und nicht wirklich Rechtsschutz. (Beifall bei den Grünen.)

Dazu kommen viele Einzelpunkte, die mir einfach unverständlich sind. Es war schon die Rede von der Chipkarte, bei der Sie sehr wohl das "Big-Brother-Modell" über die Verknüpfung mit den Meldedaten anstreben. Warum? – Das wird nichts einsparen, das kostet sehr viel, aber es ermöglicht die Bespitzelung. (Abg. Dr. Khol: Nein, das stimmt nicht!) Ja, warum dann? Warum brauchen Sie die Meldedaten, wenn es um Notfälle geht, wenn es um – ich weiß nicht, was – Diabetes oder irgendeine schwere Krankheit geht? Wieso brauchen Sie da die Meldedaten? Kann man einen Menschen nicht medizinisch behandeln, unabhängig davon, ob er in Simmering oder in Vorarlberg seinen Wohnsitz hat? Wozu die Meldedaten? Es ist sachlich nicht gerechtfertigt, daher haben Sie anderes im Sinne. Streichen Sie diesen Passus! (Beifall bei den Grünen.)

Oder die Frage der Bundessozialämter. Wir haben schon heute die Schwierigkeit, dass wir im Bereich der Sozialhilfe unterschiedliche Niveaus haben. Das wird von der Armutskonferenz immer wieder beklagt. Das beklagen alle, die im Bereich der Sozialarbeit tätig sind, dass das letztlich undurchschaubar und für die Betroffenen unsicher ist. Und jetzt machen Sie dasselbe zu Lasten aller behinderten Menschen? – Na "wunderbar"! Das wird eine "große" Vereinfachung sein. Unter diese Bürgerinnen- und Bürgernähe fallen bei Ihnen behinderte Menschen jedenfalls nicht. Wir finden das traurig. (Beifall bei den Grünen.)

Oder auch – Abgeordneter Wittmann hat das schon angesprochen; ich möchte es noch verstärken –: Wir sind sehr dafür, dass man Verwaltungsakte, soweit das geht, ohne Papier auf dem elektronischen Wege abwickeln kann. Nur, eine völlige Beseitigung des Rechtsschutzes sollte damit nicht verbunden sein! Die Tatsache, dass Sie sich auch im Ausschuss so sehr gesträubt haben, diesen kleinen Punkt, diesen kleinen, aber wichtigen Punkt hineinzunehmen, dass der Empfänger oder die Empfängerin einer Nachricht mit Knopfdruck bekannt geben muss: Ja, ich habe es bekommen!, kann ja nur den Schluss nahelegen, dass Sie die Leute eigentlich austricksen wollen. (Abg. Dr. Krüger: So ein Blödsinn!) – Zwischenruf: Es ist ein "Blödsinn!" – Na dann ändern Sie es doch! Sie haben ja noch die Möglichkeit.

Aber, Herr Abgeordneter, Sie sagen, jeder und jede, der oder die ein Anbringen, jegliches Anbringen an die in Zukunft umfassend zuständige BH elektronisch richtet, könne auch in irgendeiner Angelegenheit etwas elektronisch zurückbekommen. Aber wenn es beim Provider ist, dann ist es hinterlegt, und es laufen die Fristen! – Und genau das ist der Punkt, wo ich warne: Knopfdruckbestätigung, kein Papier, gar nichts! Wir wollen e-Government, aber die Tatsache, dass Sie sich daran so sehr stoßen, legt nahe, dass Sie in Wahrheit die Leute im Verfahren ausschalten und den Rechtsschutz schmälern wollen. Das lehnen wir entschlossen und entschieden ab!

Meine Damen und Herren! Ein weiterer Punkt, von dem zuletzt die Rede war. Wir sind überhaupt nicht gegen Zivilingenieurinnen und Zivilingenieure. Das ist ein sehr verdienstvoller Berufsstand, aber es kommt immer darauf an, in wessen Auftrag jemand tätig wird. Und wir glauben, dass die Aufträge zu Prüfungen nicht von dem oder der ausgehen sollten, der oder die letztlich ein kommerzielles Interesse an einer Anlage hat. Ich glaube nicht, dass der oder die


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