habe nicht gewusst, dass die Staatsfarben Eigentum der Regierung sind. (Beifall bei den Grünen.)
Das Thema klingt zwar sehr trocken, aber die Folgen dieser Gesetze könnten durchaus saftig sein. Ich möchte Ihnen aus meiner Erfahrung sagen, was ich im Gesundheitssektor zu hören bekam, und zwar von vielen Ressortverantwortlichen. Das waren so Sprüche wie: Ich werde mich mit den Bundesländern, ich werde mich mit der Ärztekammer nicht anlegen! Das fällt nicht in meinen Bereich! Da kann ich nichts tun! – Das waren die häufigsten Aussagen, die ich gehört habe. Alle haben über sehr schmale Handlungsspielräume geklagt, die ihnen in den Bundesländern keine Möglichkeiten der Steuerung, was Gesundheitsbelange betrifft, und auch kaum Möglichkeiten der Qualitätssicherung und der Kontrolle geben.
Was nun durch diese Verwaltungsreform, mit der Sie alles hinunter auf die Bezirksebene verschieben wollen, besser wird, frage ich Sie jetzt wirklich allen Ernstes.
Ich habe erlebt, wie Grundsatzgesetze auf dem Weg in die Länder auf Grund von Sparmaßnahmen, lokalen Rücksichtnahmen verwässert worden sind. Ich habe erlebt, dass diesen Grundsatzgesetzen überhaupt keine Ausführungsgesetze gefolgt sind oder dass sie verfassungswidrig waren: sprich Privathonorare Zanon und Schüssel-Stellvertreterin. So waren unsere Erfahrungen. Oder: Die Bürger sind in Österreich vor neun unterschiedlichen Rechtssituationen, neun unterschiedlichen Auslegungen oder Interpretationen gestanden, was in einem 8-Millionen-Staat nicht wahnsinnig gut ist, denn wenn man neun unterschiedliche Situationen noch multipliziert, könnte es zu Hunderten unterschiedlichen Situationen kommen.
Natürlich finde ich die Reform der Verwaltung ganz gut. – Pumberger, Sie lachen immer, egal, was ich sage. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Aber immer nur Lächeln hat natürlich auch etwas mit Gesundheitspolitik zu tun. (Abg. Dr. Pumberger: Nein, ich habe gegähnt!)
In den Erläuterungen lese ich etwas von einem One-Stop-Shop-Prinzip. Das klingt zwar recht gut, aber mir fällt dazu nur McDrive ein, und ich glaube nicht, dass unsere Republik in Hunderte von Burgern zerfallen sollte.
In diesem Gesetz sind 16 gesundheitspolitische Materien nicht nur verborgen, sondern dezidiert aufgezählt, und da muss man jetzt kein zwangsneurotischer Regulierungsfanatiker sein, um zu fragen, wie auf der Bezirksebene diese wirklich sehr komplexen gesundheitspolitischen Agenden verwaltet werden, wie dort Recht gesprochen, wie dort entschieden wird. Ich habe an Sie die Frage, wenn Sie nun alle Sachkompetenz auf Bezirksebene verschieben: Wie akquirieren die Bezirke diese Sachkompetenz und wie garantieren sie diese Sachkompetenz?
Wenn Sie Bürgernähe nur als geographischen, topographischen Begriff sehen und sagen: Hauptsache nahe, aber wie das dort funktioniert, ist mir egal oder vielleicht sogar Wurscht!, dann gibt es dafür einen Satz: Der Geist weht, wo er will. Wenn Sie daran glauben, finde ich das ganz angenehm, aber vergessen Sie nicht einzukalkulieren, dass es auch Windstillen und lokale Flauten geben kann. Dann weht eben kein Geist mehr.
Ich komme nun auf das Strahlenschutzgesetz zu sprechen. Darin sind die Bewilligung und die Überprüfung von Röntgenanlagen in Krankenhäusern und Praxen enthalten. Wenn ich da lese: Die Neuregelung trägt dem Wunsch erhöhter Bürgernähe Rechnung, dann muss ich sagen: Das mag schon sein! Bürger Kanzler, Frau Bürger Vizekanzler, Bürger Pröll, Bürger Grasser: Die mögen das schon wünschen, aber es gibt noch weit über 7 Millionen andere Bürger, die diesbezüglich Sorgen und Ängste haben, und ich glaube, die zählen gleich viel wie die Erstgenannten. (Beifall bei den Grünen.)
Aber fürchtet euch nicht, es kommt ein Expertenpool!, sagen Sie. Aber da überlassen Sie diese Regulierungen wirklich nur der Phantasie und der lokalen Verantwortlichkeit. Da hätte etwas mehr Achtsamkeit auf jeden Fall nicht geschadet.