Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 137

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Im Melker Dialog wurde diese Position gegenüber der tschechischen Republik nachdrücklich zum Ausdruck gebracht und darauf hingewiesen, dass Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit und der Umweltverträglichkeit des Kernkraftwerkes Temelin zu klären sind und dass "einem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels ohne ausreichenden Nachweis über die aktuellen Sicherheitsstandards entsprechend dem aktuellen Stand der Technik auf EU-Ebene und der Umweltverträglichkeit des KKW Temelin nicht zugestimmt werden kann." (E 28-NR/XXI.GP v. 5.9.2000 und E-163-BR/2000 vom 12.10.2000)

Zur weiteren Abklärung offener Themenbereiche wurde im Melker Protokoll vom 12. Dezember 2000 ein Procedere festgelegt, dessen Ergebnisse nun zu bewerten und zur Festlegung der weiteren Vorgangsweise heranzuziehen sind.

Im Rahmen des Melker Dialogs wurde auch vom tschechischen Vizepremier und Außenminister Kavan am 12. Mai 2001 die Erklärung abgegeben, dass das KKW Temelin nicht in Betrieb gehen werde, wenn es nicht den Sicherheitskriterien nach dem Stand der Technik in der Europäischen Union entspricht.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, für den europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie einzutreten und weiterhin den Ausstieg von dazu bereiten Ländern zu unterstützen.

2. Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, auf europäischer Ebene weiterhin nachdrücklich für die Schaffung einheitlicher und hoher Sicherheitsstandards von KKW-Anlagen einzutreten.

3. Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, im Sinne der oben zitierten Entschließung des österreichischen Nationalrates dem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der tschechischen Republik nicht zuzustimmen, solange folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sind:

Die tschechische Republik verpflichtet sich, im Rahmen einer Neuverhandlung des bilateralen Nuklear-Informationsübereinkommens die Standards des Informationsaustausches auf ein neues, höchstmögliches Niveau anzuheben.

Die tschechische Republik verpflichtet sich, die von Österreich in die Diskussion eingebrachten zentralen 7 Sicherheitsprobleme zu lösen und die Lösungen umzusetzen.

Die tschechische Republik verpflichtet sich, die 21 im Bericht der tschechischen UVP-Kommission bezüglich der Umweltverträglichkeit des KKW Temelin definierten Maßnahmen genauestens umzusetzen.

Die tschechische Republik verpflichtet sich, den vereinbarten Maßnahmen jenen hohen Grad der Verbindlichkeit einzuräumen, der die Umsetzung seitens der tschechischen Republik und insbesondere auch seitens der jeweiligen Eigentümer der Temelin-Betreibergesellschaft auch künftig garantiert.

Diese mit Tschechien bezüglich Temelin zu vereinbarende Vorgangsweise wird auch im Rahmen des Beitrittsprozesses auf wirksame Weise verankert.

4. Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, vor dem Hintergrund der aktuellen Verhandlungen mit der tschechischen Republik bezüglich des Kernkraftwerkes Temelin ihre Position im Hinblick auf die Nullvariante und ihre Bereitschaft, die tschechische Republik – beispiels


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