Der Acquis Communautaire, insbesondere die Umwelt-, Qualitäts- und Hygiene-, Tierhaltungs- und Veterinärstandards der EU sind auch für die Beitrittskandidaten bindend, wobei in Schlüsselbereichen geeignete Übergangsregelungen einzurichten sind.
Die Ausgestaltung der Agrarförderungen, die Größenvorteile berücksichtigt (Modulation), kann nur europaweit einheitlich entwickelt und umgesetzt werden.
Für eine nachhaltige Umweltpolitik
Die Erweiterung wird sich auf die Verbesserung der Umweltstandards in den Nachbarstaaten positiv auswirken. Hervorzuheben ist z. B., dass die meisten der Kandidatenländer der Europäischen Umweltagentur (EEA) bereits beigetreten sind. Dies ist insofern bemerkenswert, als sich hier erstmals eine EU-Institution den Werbern geöffnet hat. Damit kann den Ländern neben finanzieller Hilfe (großteils auf Basis des PHARE Programms) auch deren legislative Anpassung an die europäische Umweltpolitik erleichtert werden.
Die Reformländer müssen sich den höheren EU-Auflagen zum Umweltschutz rasch anpassen, was jedoch einen hohen finanziellen Aufwand bedeutet. Dabei werden zusätzliche EU-Fördergelder nötig sein, um diese Anpassungen im Energie- und Sicherheitsbereich, sowie eine verstärkte Nutzung alternativer Energiequellen zu finanzieren.
Im Interesse einer nachhaltigen und umweltverträglichen Energiepolitik sollte Österreich im Rahmen der EU ein Ausstiegskonzept aus der Atomenergie und aus veralteten Kohlekraftwerken für die Beitrittskandidatenländer anregen und gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten entwickeln.
Die große Kompetenz Österreichs auf dem Gebiete der Umwelttechnik und Alternativenergiegewinnung sollte durch unterstützende Programme in konkreten Projekten Anwendung finden.
Besondere Priorität im Umweltbereich kommt der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung zu. Es ist daher notwendig, speziell für gemeinsame Grenzflüsse Sofortprogramme für Kläranlagen zu erstellen.
Die weiter oben vorgeschlagenen Maßnahmen zugunsten grenzüberschreitender Wachstumszonen bieten für österreichische Unternehmen die Chance der Beteiligung an Umweltprojekten, weil sie nicht nur österreichischen Umweltinteressen entsprechen, sondern auch die Chance zum Export österreichischen Know hows und österreichischer Produkte erlauben.
Für die Erhaltung der Sicherheit
Die Europäische Union ist eine Union der Freiheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie. Mit der Grundrechtecharta wurde eine weitere wichtige Basis für die EU als Wertegemeinschaft geschaffen.
Die Erweiterung der Union bedeutet auch eine Ausdehnung des Raumes der politischen Stabilität. Die Europäische Union hat beim EU-Gipfel in Kopenhagen im Juni 1993 die Kriterien für die Erweiterung festgelegt. Als politisches Kriterium wurde die institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten gefordert. Auf dieser Grundlage soll die Zusammenarbeit in den Bereichen der inneren Sicherheit und der Justiz ausgeweitet werden.
Mit der Erweiterung der Union wird ein wichtiger Schritt in Richtung Stabilität und Stärkung der Region gemacht. Österreich wird dadurch vom Rand in das Zentrum der Union rücken. Österreich ist sich seiner Verpflichtung aus dieser Lage bewusst und wird sich wie bisher verstärkt in der Union einbringen, denn nur die Schaffung eines umfassenden und verbindlichen Rechtsbestandes kann die Beibehaltung der Prinzipien des Raumes der Freiheit, Sicherheit und des Rechts bei Aufnahme neuer Mitgliedstaaten gewährleisten.