trotz Mittelaufstockung immer noch zu klein sind) können in den Grenzregionen alle Projekte, die einen sinnvollen Beitrag zur Vorbereitung auf die EU-Erweiterung leisten, im Rahmen der bestehenden EU-Programme gefördert werden.
In diesem Zusammenhang werden die österreichische Bundesregierung, aber auch die österreichischen Bundesländer ersucht, nach den budgetären Möglichkeiten die notwendige Ko-Finanzierung und institutionelle Unterstützung für die EU-Programme vorzusehen.
Bei den Verhandlungen mit der EU-Kommission über die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensbeihilfen wurde weiters von Österreich dafür Sorge getragen, dass für die wirtschaftsschwachen Regionen an der Grenze zu den Beitrittskandidaten die jeweils maximal zulässigen Fördermöglichkeiten gewährleistet bleiben. Ferner wird die Bundesregierung ersucht, in den vom Beihilfenverbot ausgenommenen Grenzregionen Maßnahmen der national finanzierten Regional- und Wirtschaftsförderung mit grenzübergreifenden Projekten mit besonderem Nachdruck zu verfolgen.
Die Grenzregionen der Beitrittskandidaten werden aus dem – mit INTERREG korrespondierenden – EU-Programm PHARE Cross-Border-Cooperation (CBC) unterstützt.
Die finanziellen Rahmenbedingungen sind somit vorhanden. Die zuständigen Stellen des Bundes und der Länder sollen nun die Programme und Einzelmaßnahmen noch besser auf die Vorbereitung der EU-Erweiterung orientieren. Dabei wären folgende Aktivitätsfelder zu unterscheiden:
verbesserte Ausrichtung der (von Bund oder Ländern zu konzipierenden und zu finanzierenden, im Rahmen der Programme ggf. aus EU-Mitteln kofinanzierbaren) Förderungsrichtlinien und Infrastrukturprojekte auf die Erfordernisse der Erweiterung;
aktivierende Beratung von Projektträgern bzw. Interessenten, damit die angebotenen Förderungen auch tatsächlich von den Adressaten (Unternehmen, zu schulende Arbeitskräfte etc.) zielgemäß in Anspruch genommen werden;
verstärkte Information der breiten Öffentlichkeit.
Darüber hinaus soll im Rahmen der EU eine weitere Harmonisierung der Verfahren zur Genehmigung und finanziellen Abwicklung der EU-Förderungen zwischen den verschiedenen Fonds und Programmen angestrebt werden (z. B. INTERREG und PHARE). Dies gilt insbesondere für die Programme der Grenzregionen der heutigen EU-Mitgliedsstaaten und die Unterstützungsmaßnahmen für die angrenzenden Beitrittskandidaten, um eine koordinierte Durchführung grenzüberschreitender Projekte zu erleichtern.
Für eine starke Landwirtschaft
Die Erweiterung der EU bringt zusätzliche Anforderungen für die Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit sich. Ein Landwirtschaftsmodell mit den zentralen Elementen einer multifunktionalen, nachhaltigen, wettbewerbsfähigen, flächendeckenden, bäuerlichen Landwirtschaft soll das Leitbild der europäischen Agrarpolitik auch in einer erweiterten Europäischen Union darstellen. Die Weiterentwicklung soll in Richtung einer ökosozialen Ausrichtung erfolgen.
Als Priorität muss für die Konsumenten die hohe Qualität der Lebensmittel gesichert und die Lebensmittelsicherheit auf höchstem Niveau gewährleistet sein. Die Landwirtschaft soll in der Lage sein, die Landschaft zu pflegen, die Naturräume zu erhalten, einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität des ländlichen Raumes zu leisten, den Anforderungen von Umwelt- und Tierschutz gerecht zu werden und die Bauern an der Einkommens- und Wohlstandsentwicklung teilhaben zu lassen. Das Vertrauen der Konsumenten sowie faire Produktionsbedingungen sind wichtige Faktoren für den Landwirtschaftsstandort Österreich und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Landwirtschaft.