Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 177

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treter der Beitrittsländer sollten daher in geeigneter Weise in den Prozess mit einbezogen werden.

Besondere Bedeutung kommt dem Bau und gegebenenfalls dem Ausbau von intermodalen Güterverkehrsterminals an strategischen Punkten in den Kandidatenländern zu, um die möglichst frühzeitige und weitreichende Verladung von Gütern auf die Bahn zu ermöglichen. Für den Zeitpunkt des Wegfalls der Möglichkeit, den Transit durch Österreich auf der Straße mittels Kontingentpolitik zu begrenzen, sollten bereits die notwendigen Einrichtungen zur umweltfreundlichen Bewältigung des Transitverkehrs zur Verfügung stehen. Außerdem wäre zu prüfen, inwieweit österreichisches Kapital von joint ventures in derartige Terminals in den Kandidatenländern eingebracht werden kann.

Auch in diesem Zusammenhang soll der Ausbau der Donau östlich und westlich Wiens auf ganzjährig schiffbare Wassertiefe vorangetrieben werden, um einen Teil der zusätzlichen Gütertransporte auf der Wasserstraße abwickeln zu können.

Besondere Bedeutung kommt angesichts der Überlastung bestimmter großer Achsen und der damit verbundenen Umweltbelastung dem weiteren Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes zu. Die Aktualisierung der Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz sollte sich auf die Beseitigung der Engpässe im Eisenbahnsektor und den Ausbau der wichtigsten Verkehrswege konzentrieren, um den durch die EU-Erweiterung insbesondere in den Grenzregionen zu erwartenden Verkehrsstrom aufzufangen und die Zugänglichkeit von Regionen in Randlage zu verbessern.

Die Europäische Union muss eine nachhaltige Verkehrspolitik umsetzen, die die Internalisierung der sozialen und Umweltkosten fördert. Durch eine wirksame Tarifierungspolitik, die die Berücksichtigung der externen Kosten vorsieht, muss auch die Nutzung von Verkehrsmitteln mit geringerer Umweltbelastung gefördert werden und es muss zulässig sein, die entsprechenden Einnahmen verkehrsträgerübergreifend in neue Infrastruktureinrichtungen zu investieren.

Für eine Stärkung der Grenzregionen

Ein wichtiges Ziel im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Erweiterung ist die Schaffung grenzüberschreitender Wachstumszonen. Die Regionen auf beiden Seiten der Grenze zwischen Österreich und den Beitrittskandidaten haben bisher von der politischen Öffnung und schrittweisen wirtschaftlichen Integration dieser Nachbarstaaten Österreichs – den vorliegenden Wirtschafts- und Arbeitsmarktdaten zufolge – wirtschaftlich profitiert.

Um weiterhin eine positive wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu gewährleisten, sind die österreichischen Grenzregionen durch gezielte und koordinierte Maßnahmen auf den erweiterten Binnenmarkt vorzubereiten. Eine einheitliche wirtschaftspolitische Strategie für die Grenzräume ist nicht sinnvoll, da sowohl dynamische Wirtschaftsräume als auch periphere und ländliche Regionen zu erfassen sind. Diese haben unterschiedliche Chancen und Problemlagen. Erforderlich ist eine differenzierte Regionalpolitik, die die Standortqualität der Regionen erhöht.

Die Entwicklung der Grenzregionen wurde u. a. auch durch die Regionalprogramme der EU-Strukturfonds gefördert.

In der Periode 1995 – 1999 wurden alle österreichischen Regionen an der MOEL-Grenze im Rahmen der Programme gemäß Ziel 1 oder 5b der EU-Strukturfonds sowie der Gemeinschaftsinitiative LEADER II gefördert. Insgesamt sind seit 1995 deutlich mehr als 6 Mrd. öS an Strukturfondsmitteln in die österreichischen MOEL-Grenzregionen geflossen.

Auch in der Periode 2000 bis 2006 werden die Grenzregionen im Rahmen von INTERREG-IIIA sowie (mit Ausnahme des Wiener Umlands) im Rahmen der regionalen Ziele 1 und 2 förderbar sein. Der finanzielle Rahmen wurde deutlich erhöht. Mit Ausnahme von öffentlichen Basisdienstleistungen und sonstigen Projekten, die weder der wirtschaftlichen Strukturverbesserung der Betriebe oder des Arbeitsmarktes dienen noch grenzüberschreitenden Charakter aufweisen, sowie großen grenzüberschreitenden Infrastrukturen (für welche die INTERREG-Programme


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