Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 192

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vertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie für die Dauer der Geltung des Vertrages zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufliegen, und zwar:

a) alle genannten Anlagen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien und überdies

b) die Anlagen für die Unterabschnitte a, b, c, d, e, f, g, h, k und m beim Amt der Tiroler Landesregierung,

c) die Anlagen für den Unterabschnitt g beim Amt der Salzburger Landesregierung,

d) die Anlagen für die Unterabschnitte n und p beim Amt der Kärntner Landesregierung und überdies

e) die Anlagen für die Unterabschnitte a, b, c und d beim Vermessungsamt Imst,

f) die Anlagen für die Unterabschnitte d, e, f und g beim Vermessungsamt Innsbruck,

g) die Anlagen für den Unterabschnitt g beim Vermessungsamt Zell am See,

h) die Anlagen für die Unterabschnitte g, h, k und m beim Vermessungsamt Lienz,

i) die Anlagen für die Unterabschnitte n und p beim Vermessungsamt Villach.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Vertrages mit der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel" samt Anlagen in 741 der Beilagen, dessen Artikel 1 bis 6 verfassungsändernd sind, die Genehmigung zu erteilen.

Mit Rücksicht darauf, dass durch den vorliegenden Staatsvertrag Verfassungsrecht geändert wird, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest und auch das verfassungsmäßig erforderliche Quorum.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die Anlagen des Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie für die Dauer der Geltung des Vertrages zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufliegen, und zwar:

a) alle genannten Anlagen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien und überdies

b) die Anlagen 1 und 2 beim Amt der Salzburger Landesregierung und beim Vermessungsamt Salzburg,

c) die Anlagen 1 und 2 sowie 9 bis 11 beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung,

d) die Anlagen 1 und 2 beim Vermessungsamt Braunau am Inn,

e) die Anlagen 9 bis 11 beim Vermessungsamt Ried im Innkreis,


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