Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 210

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hat, die abstandsverringernd wirken, wie beispielsweise Bahntrassen –, ob es nicht vernünftiger ist, eine flexible Regelung einzuführen. Nach dem neuen Mineralrohstoffgesetz, also nach dieser Novelle, wird es beispielsweise nicht möglich sein, dass eine Bahntrasse wie die des Kammerer Hansl oder die der Hager Lies oder die der Lokalbahn von Vöcklamarkt nach Attersee als Barriere zur Minderung der Abstände anerkannt wird. – Das ist das eine.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sie wissen, dass es bei dieser Novelle darum geht, eine Ho-ruck-Geschichte – für die es meinerseits Verständnis gibt; das Mineralrohstoffgesetz ist nämlich im Zusammenhang mit Lassing zu sehen – zu sanieren. Es macht keinen Sinn, das so darzustellen, als wäre es mit einer Verschlechterung der Anrainerrechte verbunden. Das ist nicht gegeben. Es stimmt einfach nicht, was Kollege Gaßner gesagt hat, dass durch das Näher-Heranrücken an ein Haus die Emissionen zunehmen. Sie nehmen nicht zu, und es sind objektive Messungen erforderlich, damit es keine Verschlechterung bei den Immissionen gibt. Die Emissionen sind bei gleichem Abbau dieselben, auch dann, wenn ein Haus näher steht. Ich sehe diese flexible Handhabung als eindeutigen Vorteil, wobei eben ein entsprechender Nachweis zu erbringen ist.

Ich erachte das als volkswirtschaftlich sinnvoll. Es kommt zu einer Einschränkung der Rohstoffnutzung ohne eine Verschlechterung der Anrainersituation, welche Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den Sozialisten und von den Grünen, der Bevölkerung immer weismachen wollen.

Die Novelle sichert den Fortbestand vieler Betriebe, von denen jetzt etliche Schwierigkeiten haben, bestehen zu können – das heißt, dort hätten auch Arbeitsplätze verloren gehen können –, und es wird die Verknappung des Rohstoffes in bestimmten Bereichen hintangehalten. Nicht zu verschweigen ist, dass auch die Sternchenbau-Problematik, die es in Oberösterreich gibt und die zu schweren Benachteiligung von Unternehmungen geführt hat, weil deren Grundstücke als Wohngebiet gewertet werden, einer sinnvollen Lösung zugeführt wird.

Last but not least eines noch zum Tonabbau, der vom Kollegen Schwarzenberger schon erwähnt wurde: Es gibt Abbaugebiete, in denen beide Tonformen, nämlich der Illitton und der blähfähige Ton sowie der normale Ton, der Ziegelton, beim gleichen Abbau vorkommen. Erklären Sie mir einmal, warum es sinnvoll wäre, zwei Verfahren bei zwei verschiedenen Behörden für ein und denselben Abbau vorzunehmen! Ich halte es für richtig, dass hier eine Vereinheitlichung erfolgt. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.47

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. – Bitte.

20.47

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bin ja froh darüber, dass in so klarer Weise dargestellt wurde, dass es sich bei der Schaffung des MinroG um eine Anlassgesetzgebung gehandelt hat. Nur: So neu war es ja nicht, das heißt, die Novelle zum Berggesetz wurde schon sehr lange vorher verhandelt.

Aber an eines möchte ich schon noch erinnern, Hohes Haus, meine Damen und Herren von der ÖVP: Ich erinnere daran, wie anlässlich des Unglücks von Lassing, anlässlich dieses MinroG, der Minister Farnleitner die Bergbehörde hier vorgeführt und demontiert hat. Der Ausfluss davon war, dass ein neues Gesetz geschaffen werden musste. Es musste die Bergbehörde abgeschafft werden, und man musste einen Schuldigen finden. Es war einzigartig, was Minister Farnleitner sich hier geleistet hat! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Der Herr Minister hat gemeint, er ist kein "One-Stop-Shop-Minister". – Ich finde, mit dem MinroG ist er es geworden, wenn ich etwa an die bundeseigenen Minerale denke, die mit der Abschaffung der Berghauptmannschaften die Kompetenzen gewechselt haben. Es ist so, und es ist weiters auch so, dass gegen die Bescheide des Bundesministers kein Rechtsmittel zuständig ist. Eine Instanz entscheidet, für Berufungen haben die


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