Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 212

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MinroG kommt, wobei dann mit Gutachten festzustellen ist, dass innerhalb der 300 Meter eine geringere Belastung besteht, als sie vorher mit vielleicht 500 Metern außerhalb gegeben war! – Das ist die "Logik", die Sie uns hier verkünden wollen.

Dazu, dass einmal eine Autobahn dazwischen liegt – etwas anderes habe ich als "Verbesserungsmaßnahme" noch nicht gehört –, fällt mir ein, dass es in diesem Punkt mit der Lebensqualität nicht so weit her sein kann, wenn man froh sein muss, dass eine Autobahn dazwischen ist, wenn dahinter eine Schottergrube liegt. Das können Sie mir, mit Verlaub, nicht als umwelt- und bürgerfreundlich verkaufen! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Die Zitatensammlung der desorientierten Regierungsabgeordneten nimmt zu später Stunde, was diesen kabaretthaften Beitrag betrifft, kaum ein Ende. Kollege Grollitsch hat über die ÖGNU gemeint, weil sie irgendetwas mit Umwelt und dies wiederum vielleicht etwas mit Grün zu tun hat – bisher liegt er ja noch richtig! –, könnte sie auch etwas mit Links zu tun haben. Und messerscharf zieht Kollege Grollitsch daraus die Schlussfolgerung: die ÖGNU-Dachverbandsleute – eine links-linke Vereinigung, der das Handwerk gelegt werden muss!

Das waren diejenigen, die vorher die Regierung beraten haben; der Minister hat es ja gesagt. Wenn sie sich nun im Nachhinein absetzen, dann haben sie, wie auch viele andere Experten, gute Gründe dafür, dass sie vorher die Regierung zwar beraten, sich aber nachher von den Ergebnissen der Regierungsvorlagen verabschiedet haben. Genau das hätten wir heute auch schon bei der Verwaltungsreform diskutieren können. Wir holen es kurz nach: Bitte schön, sprechen Sie mit Professor Raschauer! Er erkennt seine eigenen Entwürfe nicht wieder.

Kollege Grollitsch! Sie haben das hier auf Ihre unnachahmliche Art noch einmal vorgeführt, als Sie die ÖGNU qualifiziert haben. Herr Kollege Heilingbrunner wird sich dafür "bedanken", dass er plötzlich ein Linker ist! Es wird dafür ja auch noch der Wahrheitsbeweis anzutreten sein; er überholt ja die "Kronen Zeitung" schon andauernd auf der anderen Seite. Sie aber erklären die zu Linken. Wo stehen dann Sie, bitte? Das ist ja unglaublich! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Aber kommen wir zum ernsten Teil dieser Veranstaltung! In Wahrheit hätten wir vor drei Jahren überhaupt nicht dieses Husch-Pfusch-Gesetz – wie Sie es bezeichnen – machen müssen. Wir haben Sie darauf aufmerksam gemacht, dass zwei zentrale Bereiche anstanden. Der eine betraf den Schotterabbau und ähnliche Dinge; der andere sah vor, die Anrainerrechte einmal in ein vernünftiges Lot zu bringen.

400 Bürgermeister waren auf dieser Welle unterwegs, und da können Sie nicht sagen, dass das Grüne oder – in Ihrer Diktion – Grüne und Linke waren. Das waren 400 Bürgermeister von roten und schwarzen Gemeinden, die das Problem richtig erkannt haben. Sie haben gesagt: Da müssen wir etwas tun! – Kein Wunder, denn die Hälfte von ihnen sind in ihren Gemeindegebieten quasi vor einer "Lassinger Lösung" gestanden! Überall knabbern die Gruben vor sich hin. Es gab damals eine gewisse Hysterie, ob nicht auch der eine oder andere von ihnen demnächst auf seinem Gebiet eine Binge zu gewärtigen haben wird. Natürlich hat das eine gewisse Hysterie ausgelöst. Aber man hätte ja ein ordentliches Gesetz für diesen Bereich machen können.

Etwas ganz anderes ist der bergbaurechtliche Teil dieser Angelegenheit. Wir haben überhaupt keine Husch-Pfusch-Lösung verlangt. Wir hätten länger verhandeln können und hätten diese zugegebenermaßen teilweise unsinnigen Bestimmungen nicht drinnen haben müssen. Ein Markscheider bei Schottergruben und Ähnliches macht doch wirklich wenig Sinn.

Minister Bartenstein spricht von einer Verbesserung im Sinn der Bürger. Da interessiert uns auch noch die Gutachtensfrage. Sie haben Recht, Herr Minister, es steht im Gesetz, dass zunächst der Werber die Gutachten beibringen muss. Das ist richtig, aber ich frage mich, wie es weitergeht, wenn zwar ein Gutachten beigebracht wird, das bestimmte Schlüsse zulässt, aber ein betroffener Anrainer anderer Meinung ist. Wie müsste der das dann finanzieren, wenn er ein Gutachten in das Verfahren einbringen will? – Da scheint noch eine Frage offen zu sein. Ob das immer der Ausgewogenheit und dem Rechtszugang auch der nicht so Begüterten dienlich ist,


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