Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 245

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Jahres 1997. Dabei geht es um ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das im Wesentlichen besagt, dass die Verpflichtung des Beförderungsunternehmers zur Prüfung von Reisedokumenten im Gesetz nicht ausreichend klar hervorgehoben ist.

Über diese Gesetzesbestimmung wurde im Ausschuss sehr lange diskutiert, denn die Bestimmung zur Reparatur im Hinblick auf dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hätte gelautet:

"Bevor der Beförderungsunternehmer dem Fremden Zutritt zum Beförderungsmittel verschafft, muss dieser" – nämlich der Fremde – "die sachliche Richtigkeit des Reisedokuments auf Grund des Augenscheins und eigener Angaben glaubhaft machen."

Meine Damen und Herren! Dies bedeutet in Wirklichkeit, dass diese Klarheit nicht über die Verpflichtung des Carriers geschaffen wird, sondern die Verpflichtung eigentlich auf den Betroffenen, nämlich auf den Fremden, abgewälzt wird.

Prinzipiell ist die SPÖ durchaus bereit, bei der Erfüllung des Auftrags des Verfassungsgerichtshofes mitzuhelfen, nämlich für eine ganz klare definierte Gesetzesvorlage zu sorgen. – Wir haben sehr deutlich und ausführlich diskutiert, und wir müssen darauf hinweisen, dass wir eine klarere Formulierung verlangt haben. Ich hatte das Gefühl, dass auch der Herr Minister das so gesehen hat und dass das auch bei der ÖVP-Fraktion so gesehen wurde. Herr Minister Strasser hat dann auch zugesagt, dass er veranlassen wird, dass eine neue Formulierung, die diesem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes näher kommt, vorgelegt wird.

Hohes Haus! Allerdings haben wir bis jetzt keinen derartigen neuen Vorschlag erhalten. Mich drückt jetzt die Frage, und ich möchte Herrn Minister Strasser um Auskunft ersuchen, ob er den Auftrag geben hat, dass dieser Passus klarer und deutlicher formuliert wird. Dabei soll es aber nicht zu einer Umkehr der Beweislast kommen, sondern es soll, wie es dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes besagt, deutlicher definiert werden, welche Aufgaben der Carrier hat.

Herr Minister, für mich stellt sich jetzt die Frage: Haben Sie darauf vergessen? Haben Ihnen die Beamten keinen entsprechenden neuen Vorschlag geliefert? Und wenn sie Ihnen einen geliefert haben: Wieso haben Sie uns diesen Vorschlag, obwohl Sie uns das de facto zugesagt haben – nicht übermittelt, damit wir prüfen können, ob wir jetzt dieser Novelle zuzustimmen können?

Oder ist Ihnen etwas passiert? – Ich könnte mir vorstellen, dass Sie einen Vorschlag gemacht haben, diesen mit dem Koalitionspartner FPÖ diskutiert haben und die FPÖ vielleicht gemeint hat: Wenn es darum geht, die Schuld dem Fremden zuzuweisen, dann ist das für uns genau die Novelle, die wir wollen! Dann haben Sie die Freiheitlichen sozusagen wieder einmal im Regen stehen gelassen, und Sie, Herr Minister Strasser, konnten wieder einmal nicht erreichen, was Sie uns mehr oder weniger zugesagt haben. – Ebenso ist es Ihnen ja auch beim Zivildienst, beim Integrationsvertrag und bei der Diskussion um die Zuwanderungsquote ergangen!

Herr Minister! Wie soll man da konstruktiv mitarbeiten, wenn es keine Information gibt, wenn das im Ausschuss nur angekündigt wird, in der Folge jedoch nicht die entsprechenden Handlungen gesetzt werden?

Auch in der Richtlinie 2001/51/EG vom 28. Juni 2001 geht es darum, dass der Carrier die Kontrollverpflichtung hat und keinesfalls dem Fremden die Beweislast zugeordnet werden kann.

Da legistisch nicht nachgebessert wurde und es in Anbetracht des Beschlusses, der heute erfolgen wird, absehbar ist, dass es zu einer neuerlichen Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof kommen wird, werden wir dieser Gesetzesvorlage in keinster Weise die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.10

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Egghart. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.


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