Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 249

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23.23

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass nunmehr die Unternehmer verpflichtet werden, die Identitätsdaten der von ihnen beförderten Fremden und die erforderlichen Dokumente für Auskünfte bei Grenzkontrollstationen bereit zu halten.

Es geht in diesem Zusammenhang um Klarstellungen im Fremdengesetz. Nachdem der Verfassungsgerichtshof eine Passage beziehungsweise einen Satzteil im Fremdengesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben hat, wurde diese Novellierung beantragt. Mit dieser neuen Formulierung soll dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes als einem höchstgerichtlichen Gebot ausreichend Rechnung getragen werden. Inhaltlich wird sich am Fremdengesetz selbst nicht Wesentliches ändern; es geht lediglich um eine bessere Formulierung. Diese Vorgangsweise entspricht auch künftigen EU-Richtlinien.

Insofern, Herr Bundesminister, gibt es auch unsererseits keine Einwände. Wenn Sie aber – beziehungsweise tut das vor allem die FPÖ – nunmehr verlangen, dass in Hinkunft Fremde die sachliche Richtigkeit des Reisedokumentes und ihrer Angaben glaubhaft machen müssen, so trifft diese Verpflichtung eben die Fremden. Hiebei geht es jedoch, wie es dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes verlangt, um die Klarstellung der Verpflichtung der Beförderungsunternehmen. Daher muss ganz eindeutig formuliert werden, dass diese Auflage die Beförderungsunternehmen betrifft, und es darf die Beweislast nicht den Fremden zugeschoben werden. – Dem ist aber nicht so. Der Antrag geht einen anderen Weg, und daher findet er nicht unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

23.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

23.25

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zusammenfassend lässt sich zu dieser Novellierung des Fremdengesetzes sagen, dass sie den Intentionen des Verfassungsgerichtshofes nicht entspricht. Durch diese Novellierung wird der Fremde beweispflichtig gemacht, indem er die sachliche Richtigkeit der Dokumente glaubhaft machen muss. Das ist nicht das, was der Verfassungsgerichtshof verlangt hat! Daher ist dieser Gesetzesvorschlag abzulehnen.

Auf unsere Frage im Ausschuss, Herr Bundesminister Strasser, wie denn der Fremde glaubhaft machen soll, dass sein Dokument sachlich richtig ist, und wie das mit dem Augenschein in der Praxis funktionieren soll, sind Sie uns eine Antwort schuldig geblieben.

Zum Abänderungsantrag von Frau Abgeordneter Stoisits möchte ich bemerken – damit sie weiß, warum wir ihn ablehnen beziehungsweise diesem nicht zustimmen können –: Er ist uns zu kurzfristig zugekommen. Wir haben kurz darüber gesprochen, und bei schneller Prüfung hatten wir den Eindruck, dass der Fremde in Wirklichkeit auch da wieder die Beweislast hat. Daher können wir diesem Antrag in dieser Fassung die Zustimmung leider auch nicht geben.

Herr Bundesminister! Sie kündigen immer wieder – mit einem liberalen Deckmäntelchen – an, was Sie alles für die Menschen in diesem Staat, für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch wenn sie keine Österreicher und Österreicherinnen sind, tun werden. – Ihre Taten sehen aber anders aus! Eine Ihrer ersten Maßnahmen war der Beschluss der Neubesetzung des Integrationsbeirates, und jetzt berät sich die Regierung bei diesem Integrationsbeirat mehr oder weniger selbst. Sie haben gesagt, die Asylanträge dürfen nicht mehr an österreichischen Botschaften im Ausland gestellt werden. Das ist Ihre Politik!

Und wenn Herr Abgeordneter Miedl wahrhaft abenteuerliche Anschuldigungen macht, dass nämlich Schwarzafrikaner mehr oder weniger unisono kriminell und Drogendealer sind, dann ist das ein Problem! (Abg. Dr. Fekter: Das ist eine Unterstellung!) Diesbezüglich habe ich wirklich Ihre scharfe Entgegnung vermisst! Und wenn er fordert, dass Entwicklungshilfe mit Asylwerbern


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