Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 251

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19. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (817 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt (E-Commerce-Gesetz – ECG) und das Signaturgesetz sowie die Zivilprozessordnung geändert werden (853 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.31

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir behandeln jetzt die Vorlage zum E-Commerce-Gesetz, mit dem die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr umgesetzt werden soll. Es ist dies eine Notwendigkeit, um in diesem Bereich Rechtsstandards und Rechtssicherheit zu erreichen. Wir begrüßen grundsätzlich eine Regelung in Österreich. Wir gratulieren gleichzeitig – das darf ich namens meiner Fraktion hier darlegen (Abg. Dr. Krüger: Danke!)  – den Verfassern, nämlich den Beamten im Justizministerium, die der Öffentlichkeit einen exzellenten Begutachtungsentwurf mitgeteilt haben. Herzlichen Dank von der sozialdemokratischen Fraktion! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regierungsvorlage sieht ein wenig anders aus: Es fehlt die Aufsicht, es fehlten auch die Strafen. – Dann allerdings kam ein Abänderungsantrag: Strafen waren wieder vorgesehen. Aber es gibt bis heute keine Aufsicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. )

Ich sage Ihnen, wer auf Grund des Herkunftslandprinzips davon betroffen ist, liebe Frau Kollegin Fekter: nämlich die Wirtschaft. Verbraucherverträge inklusive der vorvertraglichen Informationspflichten sind vom Herkunftslandprinzip ausgeschlossen, aber nicht Verträge, die Unternehmer untereinander abschließen. Das heißt, die österreichischen Unternehmer müssen sich mit 15 verschiedenen Rechtsnormen, nämlich den Rechtsnormen der Mitgliedstaaten, auseinander setzen. Ich weiß genau, dass wir das von Österreich her nicht beeinflussen können.

Werte Kollegin Fekter! Wir haben dieses Thema im Justizausschuss, wie ich glaube, sehr sachgerecht diskutiert. Wir beide wissen, dass zahlreiche Fragen ungeklärt sind. Es wird zu zahlreichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes kommen. Auch fehlt in diesem Bereich im Grunde genommen die Begleitforschung.

Wir vermissen da auch Initiativen von Seiten der Regierungsparteien. Unsere Kritik stützt sich darauf, dass das Herkunftslandprinzip nicht am Gültigkeitsvergleich festhält. Wir vermissen die Sonderaufsichtsrechte.

Daher bringe ich hiermit einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Maier ein, der dem Rechnung tragen soll.

Demnach soll zum einen die Zuständigkeit des österreichischen Internationalen Privatrechts im Günstigkeitsvergleich festgehalten werden und zum anderen die Aufsicht über in Österreich niedergelassene Diensteanbieter durch die Aufsichtsstelle geregelt werden.

Herr Bundesminister! Erlauben Sie mir aber auch, die heutige Debatte zum Anlass zu nehmen, um auf eine Aussage von Ihnen einzugehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir von der sozialdemokratischen Fraktion unterstützen Bundesminister Böhmdorfer in einer Frage, nämlich darin, eine Parlamentsdebatte über den EU-Haftbefehl durchzuführen. Herr Bundesminister, es geht da um verfassungsrechtliche Fragen: Dürfen wir Österreicher ausliefern oder nicht? Es geht darum, welche Straftaten über


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