Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 256

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, die Vollziehung des E-Commerce-Gesetzes durch die Gerichte und die Wahrnehmung der Aufsichtsbefugnisse der zuständigen Verwaltungsbehörden durch geeignete Maßnahmen zu beobachten und dem Nationalrat darüber zwei Jahre nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zu berichten."

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Es ist dies ein Drei-Parteien-Entschließungsantrag. Die sozialdemokratische Fraktion betreibt wieder einmal Total-Opposition und geht da nicht mit; ich bedauere das sehr.

Dieses Gesetz ist eine neue Materie. Wir wissen, Internet bewegt sich nicht im gesetzesfreien Raum. Wir haben ein Konsumentenschutzgesetz mit dem Herkunftslandprinzip normiert. Wir wollen aber nicht Obersheriffs für das Internet sein, sondern eher gemeinsame Standards umsetzen, nämlich in Form der Umsetzung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Im Ausschuss haben wir daher das Strafausmaß mit bis zu 3 000 € für angemessen erachtet. Bei Verletzung des Gesetzes wird aber der Behörde die Möglichkeit eingeräumt, nicht sofort zu strafen, sondern dem Dienstanbieter die Möglichkeit zur Auflagenerfüllung zu geben.

Weiters haben wir die Bezirkshauptmannschaften für die Aufsicht normiert. Das wurde vom Kollegen Jarolim im Ausschuss massiv kritisiert; er hat dort die Bezirkshauptmannschaften für absolut unfähig gehalten. Das halte ich wiederum für eine widerliche Ignoranz bezüglich der hervorragenden Arbeit der Gewerbebehörden. (Abg. Schieder: Geh, bitte! – Abg. Dr. Mertel: "Widerliche Ignoranz" ...!)

Die Gewerbebehörden in unserem Lande haben nämlich unvergleichlich kompliziertere Betriebe, Gefahren-geneigtere Verfahren und komplexere Produktionsanlagen zu beaufsichtigen als den Vollzug dieses Gesetzes. Herr Kollege Jarolim, ich möchte darum bitten, dass Sie sich einmal darüber informieren, welch hervorragende Arbeit unsere Bezirksverwaltungsbehörden leisten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.49

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Frau Abgeordneter Dr. Fekter eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Krüger, Dr. Fekter, Dr. Moser ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet.

Herr Abgeordneter, den § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung kennen Sie. – Ich bitte Sie, mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung zu beginnen.

23.49

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Vorrednerin, Frau Abgeordnete und ÖVP-Justizsprecherin Dr. Maria Fekter, hat in ihrer Rede gesagt: Wir haben ein Konsumentenschutzgesetz mit Herkunftslandprinzip geschaffen.

Ich stelle richtig: Das ist falsch! Das ist ein Widerspruch, weil alle Verbraucherverträge aus dem Herkunftslandprinzip ausgenommen sind. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dietachmayr: Aha! – Abg. Dr. Pumberger: War das eine tatsächliche Berichtigung?)

23.50

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Ihre Redezeit ist wunschgemäß mit 4 Minuten eingestellt. – Bitte.


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