Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 37

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Meine Damen und Herren! Ich komme zum ASVG und zur Zusammenlegung PVAng/PVArb. Das ist der einfachste Punkt. Wir haben uns immer in der Tendenz dafür ausgesprochen und halten es auch prinzipiell für eine sinnvolle Sache. Allerdings, meine Damen und Herren: Erklären Sie mir bitte, warum ausgerechnet Ihr eigener Finanzminister sagt, dass das, was Sie vorschlagen, nicht kostenneutral und schon gar nicht kostensenkend ist. Ja, bitte, Sie machen es ja genau unter dem Aspekt, dass es Kosten senken soll! Und jetzt sagt Ihr eigener Finanzminister Grasser, Herr Bundesminister, Ihr Kollege aus der eigenen Partei: Das ist es nicht. Das Gegenteil wird es sein.

Ich vermute, es wird schon seinen Grund haben, dass man da in willkürlicher Art und Weise kurzfristig in diese Zusammenlegung hineintreibt, nämlich damit man dann den Sozialversicherungsanstalten möglicherweise sagen kann: Ihr seid ja unfähig, die Zusammenlegung so zu organisieren, dass das Kosten senkt. Nur, meine Damen und Herren: Der Finanzminister sagt es vorher, und das ist ein Freund Ihrer Partei – und nicht unserer Partei. (Beifall bei den Grünen.)

Zweiter Punkt, meine Damen und Herren: Im § 81a des Gesetzes wird für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger eine Informations- und Aufklärungspflicht festgehalten und gefordert. – Der Maulkorb-Paragraph. Meine Damen und Herren! Das ist nicht anders zu bezeichnen denn als ein Zensur-Paragraph, wenn alle Informationen und Aufklärungen des Hauptverbandes beziehungsweise der einzelnen Sozialversicherungen bis zu 48 Stunden lang beim Minister aufliegen müssen.

Uns wurde im Ausschuss erklärt: Meine Damen und Herren von der Opposition, ihr könnt ja nicht unterscheiden zwischen einer Meinungsäußerung eines Menschen aus der Sozialversicherung und dem, was in Broschüren drinnen steht. Das ist genau differenziert im Entwurf, und die Meinung soll selbstverständlich nicht zensiert werden, egal, ob es der Herr Frad ist oder der Herr Sallmutter war oder meinetwegen der Herr Bittner von der Wiener Gebietskrankenkasse, mit dem Sie, Herr Bundesminister, sich ja gerade ein aktuelles Gefecht liefern. Diese Meinungen sollen nicht von der 48-Stunden-Auflage- und Informationspflicht betroffen sein.

Herr Bundesminister! Ich lese da etwas anderes im Gutachten des Verfassungsdienstes. Da heißt es nämlich, der Entwurf muss klarstellen, dass die Meinungen nicht betroffen sind. Das sagen auch verschiedene andere Stellen. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes sagt, da werden Grundrechte angesprochen, die passive und aktive Informationsfreiheit wird damit angesprochen. – Und Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, haben das zu regeln und zu gewährleisten, und Sie tun es nicht! (Beifall bei den Grünen.)

Sie treffen da willkürlich Maßnahmen, mit denen Sie laut Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes die Informations- und Meinungsfreiheit einschränken. Ja ist Ihnen das bewusst, ist Ihnen das egal? – Ich nehme an, es ist Ihnen egal, Sie wollen es so haben. Und darum sage ich: Ich will über das ASVG diskutieren. Und darum, meine Damen und Herren, gibt es auch einen entsprechenden Abänderungsantrag von unserer Seite, mit dem wir die Rückverweisung nicht nur des gesamten ASVG fordern, sondern in dem wir auch fordern, dass – wenn Sie schon nicht der Rückverweisung des ASVG zustimmen – dieser Punkt über die Informations- und Aufklärungspflichten ersatzlos gestrichen wird.

Zur Chipkarte, meine Damen und Herren. Eines störte mich in der Debatte um die Chipkarte schon zu Beginn – und das ist auch das, was mich an der SPÖ-Haltung von damals stört. Es war nämlich ein Entschließungsantrag von drei Parteien: SPÖ, ÖVP und FPÖ haben sich 1996 in einer Entschließung dafür ausgesprochen, die Chipkarte sofort – Kollege Feurstein weiß es hoffentlich noch, was ich damals gesagt habe – einzuführen. Man war der Meinung, das werde schon 1997 der Fall sein. 1998 sollten wir die Chipkarte schon haben. Ich habe damals schon gewarnt, das werde nicht so gehen. – Das war der eine Punkt der Kritik.

Der zweite Punkt der Kritik war: Warum wird auf dieser kleinen Karte ein großer Speicherplatz für wenige Informationen genommen? – Damals wurde mir erklärt: Wir brauchen diesen Speicherplatz jetzt nicht, da sollen ja ohnehin nur wenige Daten hinaufkommen, die Stammdaten der


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