Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 48

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nerzeit, 1995, mit ausschlaggebend dafür, dass die Arbeitnehmervertretungen in Österreich sich für die Chipkarte eingesetzt haben.

All das halte ich für wichtig, und das ist auch umzusetzen. Ich glaube, der vorliegende Text der 59. ASVG-Novelle berücksichtigt alle diese wichtigen Kriterien für den Arbeitnehmer – etwa den persönlichen Datenschutz –, egal, aus welcher Bevölkerungsschicht er kommt. Ich stimme dem vollinhaltlich zu und kann es nur befürworten, und ich freue mich, dass die Mehrheit des Parlamentes signalisiert hat, dieser Novelle zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Nun zur Gesetzesbestimmung über die Informationspflicht. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin der Letzte, der nicht zufrieden wäre, wenn wir diesen Paragraphen nicht bräuchten. Ich habe aber in dem Jahr, seitdem ich Bundesminister für Soziales und Generationen bin, festgestellt, dass sich beim Informationsfluss der Sozialversicherungsträger leider einiges verschlechtert hat. (Abg. Silhavy: Was?)

Während es in der Vergangenheit gang und gäbe war, sozial zu berücksichtigende Ausnahmeregelungen, die dieses österreichische Parlament aus sozialem Gewissen verabschiedet hat, allen Versicherten schnell, umfassend, genau und korrekt zur Kenntnis zu bringen, vermisse ich leider zurzeit bei manchen Sozialversicherungsträgern  –  trotz nachweislicher Koordinierungen –, dass sie dieser Informationspflicht nachkommen.

Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren, wenn man davon ausgeht, dass der Beitragszahler, der Versicherte, der Steuerzahler das Recht hat, für jenes Geld, das er in das System einzahlt, über jene sozialen Ausnahmeregelungen, die dieses Parlament verabschiedet hat, von den Sozialversicherungsträgern schnell, umfassend und genau informiert zu werden, dann muss man sagen: Diese Informationspflicht ist eine Conditio sine qua non dafür, dass das System für alle und gerade für die unteren sozialen Gesellschaftsschichten funktioniert und Bestand hat und dass das Vertrauen in dieses System und in die soziale Ausgewogenheit bestehen bleibt.

Ich würde mir wünschen, dass wir diesen Informationsparagraphen nicht bräuchten, aber ich muss leider feststellen, dass manche Sozialversicherungsträger dieser Informationspflicht nicht nachkommen, obwohl ich von mir aus, vom Ministerium aus im Zusammenhang mit der Einführung der Ambulanzgebühr im August dieses Jahres mehrmals an alle Sozialversicherungsträger herangetreten bin und sie gefragt habe, ob ihr Informationsfluss, ob ihre Datensätze, ob die Übermittlung der Datensätze, ob die Koordinierung mit den Krankenanstaltenträgern ordnungsgemäß funktionieren. Ich habe von ihnen die interne Nachricht, die auch nachlesbar ist, erhalten, dass alles in Ordnung sei, dass keine Doppel- und keine Dreifach-Vorschreibungen möglich seien, dass keine Irrtümer möglich seien und die Erhebungen funktionieren würden.

Es wird mir jeder Abgeordnete hier im Hohen Hause Recht geben, denn jeder von Ihnen hat unzählige Beschwerden aus diesem Bereich bekommen, dass das, was intern versprochen worden ist, dass das, was intern als Papier auf dem Tisch gelegen ist, in der Praxis in sehr vielen Fällen – und ich würde sagen: in mehreren tausend Fällen – nicht funktioniert hat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass wir zwar im Hauptverband der Sozialversicherungsträger im Jahre 2001 sehr schön die Rezeptgebühren und auch die Befreiung von der Rezeptgebühr samt den Sätzen, und zwar auch die für überdurchschnittliche Ausgaben entsprechend den erhöhten Richtsätzen mit 9 703 S für Alleinstehende und 13 843 S für Ehepaare bei der Entrichtung der Rezeptgebühr, zusammengestellt haben, dass aber darüber hinaus die Möglichkeiten, bei extremen Krankheitsfällen auch die Härtefonds der einzelnen Sozialversicherungsträger heranziehen zu können, kaum publiziert werden. Manche Sozialversicherungsträger machen das hervorragend, andere Sozialversicherungsträger machen das gar nicht.

Die davon betroffenen Menschen sind nicht jene, die zu viel verdienen, sondern das sind Menschen, die an der Armutsgrenze leben, das sind Menschen, die im Graubereich zwischen Re


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