Herr Kollege Gusenbauer, ich darf Sie auch darauf aufmerksam machen, dass es nicht Schuld der Bundesregierung war, dass der Heizkostenzuschuss nicht verdoppelt wurde, sondern unsere Partner auf Bundesländerebene haben ihre Anteile nicht so erhöht, dass der Heizkosten-Zuschuss – so wie er im Parlament budgetiert war – für ihre sozial armen und sozial empfänglichen Schichten erhöht werden konnte.
Die Bundesregierung war großzügiger, als es die Länder sind. Das ist für mich die Analyse des Berichtes der Volksanwaltschaft – und nicht, dass sich die Bundesregierung von Maßnahmen, die nicht in ihrem ureigensten Bereich, sondern im Bereich der Sozialhilfe liegen, verabschiedet hat. Bekanntlich ist das eine Verfassungsangelegenheit der Länder. Ich bitte, das auch in der weiteren Diskussion zu berücksichtigen. Die Bundesregierung war mit ihren Budgetvorgaben generöser, als es die Landesregierungen für ihre Landesbürger umgesetzt haben. Das ist für mich als klarer Schluss aus dem Bericht des von Ihnen entsandten Volksanwaltes, des ehemaligen Klubobmannes Dr. Kostelka, abzulesen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die freiwillige Datenspeicherung auf der ELSY-Chipkarte ist für mich als Betroffener, der eine ansteckende Krankheit hat, wie Sie alle wissen, auch eine wichtige Angelegenheit im Rahmen meiner Verantwortung dem Krankenanstaltenpersonal gegenüber. Ich möchte nicht, dass, wenn ich etwa bewusstlos nach einem Autounfall ins Krankenhaus eingeliefert würde, dem dortigen Personal, das mir helfen will, nicht bekannt gemacht wird, dass es sich bei mir anstecken könnte, so wie es bei vielen Tausenden anderen Österreichern eine erhöhte Sorgfaltspflicht hat, die weit über die normale Routine des Eigenschutzes hinausgeht.
Ich weiß, dass bei Hunderten und Tausenden Österreichern Erkrankungen wie Zuckerkrankheit, Allergien, Medikamentenunverträglichkeiten und sonstige Stoffwechselstörungen im Falle einer Krise ausschlaggebend sein können und daher schnell und umfassend behandelt werden müssen. Daher ist es wichtig, diese Daten auf der Chipkarte zu haben.
Unsere Versicherten – das hat Kollege Pumberger im Fernsehen richtig gesagt – verfügen, wenn notwendig, über einen Zucker-Ausweis, einen Ausweis für den Herzschrittmacher, einen Ausweis für Prothesen – Prothesenpass – und über Allergiekarten. Glauben Sie wirklich, dass, wenn Sie mit all diesen Karten in der Brieftasche, in Ihrer Handtasche oder sonstwo ins Krankenhaus eingeliefert werden, Ihnen diese unwürdige Schnüffelei in Ihren persönlichen Unterlagen, um im Notfall schnell reagieren zu können, eine höhere Datenschutz-Sicherheit gibt als eine Chipkarte?!
Auf dieser dürfen unter den in diesem Gesetz vorgesehenen Kautelen diese Notfalldaten nämlich nur nach ärztlichem Befund und Gutachten eingetragen werden. Das bedeutet auch für den behandelnden Arzt die Sicherheit, dass diese Karte – sei es mit persönlichem Code oder sei es mit digitalem Code – den Patienten, der eingeliefert wird, eindeutig identifiziert und mit ihm kompatibel gemacht werden kann, sodass man sich im Behandlungsfall auf diese Daten und daher auch auf eine schnelle Reaktion verlassen und rechtlich berufen kann. Damit ist der Patient auch rechtlich abgesichert, und er kann sicher sein, die bestmögliche Behandlung in einem Notfall, so wie er es wünscht, zu bekommen. – Ich glaube, das kann keine Verschlechterung sein.
Die Chipkarte wird auch für den Versicherten in seinem Betrieb eine Verbesserung bringen. Er muss sich nicht mehr die Krankenscheine für sich, seine Kinder und seine Frau, also für seine mitversicherten Angehörigen, holen, und er wird auch seiner Personalvertretung oder seinem Dienstgeber gegenüber nicht mehr Auskunft geben müssen, warum er "schon wieder" beim Arzt ist.
Ich glaube, gerade in einer Zeit, in der wir erfahren müssen, dass die wirtschaftliche Entwicklung nicht nur in Österreich, sondern weltweit einen deutlichen Knick erhalten hat – ohne bei uns in Österreich von einer Rezession zu sprechen, müssen wir doch eine deutliche Abschwächung der Konjunktur feststellen –, ist der Umstand für den Arbeitnehmer, nicht mehr seinem Dienstgeber in einer Datenschutzfrage, nämlich einen Krankenschein holen zu müssen, ausgeliefert zu sein, sondern mit einer Chipkarte betreut zu sein, von Vorteil. Das war letztendlich sei