Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 46

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wir in Österreich haben, würden diese 450 Millionen Schilling, die durch die Einsparungen in der Verwaltung frei werden, bedeuten, dass jeder Pensionist etwa 225 S oder 0,15 Prozentpunkte Pensionserhöhung pro Jahr bekommen würde.

Man soll den Menschen auch sagen, was diese Einsparungspotentiale für sie in der Zukunft bedeuten und wie viel Schilling das für die Zukunft sind, damit die Menschen wissen, dass wir hier keine Diskussion um des Kaisers Bart führen, sondern darum, Mittel, die von den Aktiven eingezahlt werden, und Mittel, die von den Steuerzahlern gezahlt werden, für die Pensionistinnen und Pensionisten frei zu bekommen und sie nicht in irgendeiner Form weiterhin innerhalb der Verwaltung der Sozialversicherungsträger zu verbrauchen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich glaube, es wird niemanden hier im Saal geben, der es nicht unterstützen würde, dass die Mittel, die sowohl vom Steuerzahler als auch von den Beitragszahlern eingebracht worden sind und eingebracht werden, bestmöglich für die Leistungen des Gesundheitssystems, bestmöglich für die Leistungen des Pensionssystems und möglichst sparsam im Bereich der Verwaltung eingesetzt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Gusenbauer! Ich habe, wie jeder Sozialminister, eine Reihe von Beschwerden und Anregungen von Pensionisten bekommen und unter anderem auch einen Brief einer Pensionistin, die seit dem Jahr 1991 in Pension ist und mir ihre Pensionsabschnitte – einschließlich der Lohnsteuerabschnitte – zugesandt hat. Es scheint mir bedeutsam zu sein, einmal auf die Zahlen hinzuweisen, weil Sie auch die eisige Kälte des letzten Winters angesprochen haben: Bei dieser Frau hat sich in den letzten zehn Jahren die Pension wie folgt entwickelt: 1991 waren es 12 039 S brutto, 1996 12 551,40 S brutto, 1999 12 909,10 S brutto und im Jahre 2000 13 044,10 S brutto.

Sehr geehrte Damen und Herren von der sozialdemokratischen Opposition, ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass sich in den letzten vier Jahren Ihrer Regierungstätigkeit die Pension dieser Frau um 357,70 S netto erhöht hat, und in den zwei Jahren, für die wir verantwortlich sind, um 239,40 S. Diese Pensionistin, die jetzt knapp über 13 000 S Pension bekommt, gehört bei Gott zu jenen Pensionisten, die in der öffentlichen Diskussion als kleine Pensionisten bezeichnet werden. Auf Grund dieses Beispiels ist es auch den Damen und Herren in der Öffentlichkeit möglich, nachzuvollziehen, wie die Pensionsanpassung jetzt und wie sie zu Ihrer Zeit gelaufen ist. (Abg. Dr. Gusenbauer: Inflationsrate!)

Ich darf Sie auch darauf aufmerksam machen, Herr Kollege Gusenbauer, dass im Jahr 1997, als Sie auch schon im Parlament vertreten waren, eine Null- Anpassung für die Pensionisten stattgefunden hat. Ich werde mich in den noch laufenden Verhandlungen betreffend die Pensionsanpassung dafür einsetzen, dass nicht nur jene Pensionisten, die im Ausgleichszulagenbereich und im Bereich der Grenzwerte des Ausgleichszulagenbereiches für Alleinstehende und für Familien liegen, mit 2,9 Prozent Valorisierung bedient werden, sondern dass es darüber hinaus auch einen einheitlichen Pensionsbetrag in der prozentuellen Höhe – so wie es die Gutachter nach der Netto-Anpassung, die im Übrigen auch während der Zeit der sozialdemokratischen Regierung verabschiedet worden ist und keine Erfindung dieser Bundesregierung ist, festgestellt haben –, in der Bandbreite dieser Pensionsanpassung geben soll, der deshalb für alle monatlich gleich sein sollte – auch für jene, die über diesen Ausgleichzulagen-Richtsätzen liegen, bis hin zu den 30 500-S-Höchstpensions-Beziehern nach ASVG –, um ihn möglichst steuerschonend zur Auszahlung zu bringen.

Ich werden mich bemühen, das in den Verhandlungen durchzusetzen, kann Ihnen aber heute nicht versprechen, dass mir das gelingen wird.

Klar sage ich auch dazu: Um das für alle Pensionisten und gerade für die ärmeren Schichten zu erreichen, wird es notwendig sein, zum derzeit im Budget vorhandenen Kapital in der Höhe von 4,8 Milliarden Schilling auch einen Wertausgleich in noch unbekannter Höhe zu vereinbaren.


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