Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 68

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Aber eines ist in der heutigen Sozialdebatte wenig angeklungen, und zwar eine zukunftsweisende Entscheidung: dass die Zusammenführung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und der Angestellten zu einer einzigen Pensionsversicherungsanstalt mit 1. Jänner 2003 durchgeführt wird. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Verwaltungskörper werden zusammengeführt. Es wird eine Pensionsversicherungsanstalt und neun Landesstellen geben. Die Landesstellen werden aufgewertet. Synergieeffekte und Einsparungen von zirka 10 Prozent des Verwaltungsaufwandes sind zu erwarten. Das ergibt laut Experten 400 Millionen Schilling. Wir erwarten uns auch eine Beschleunigung in der Entscheidungsstruktur, das heißt eine Verkürzung der Entscheidungsdauer.

Ich bringe hinsichtlich dessen folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gaugg, Dr. Feurstein, Dolinschek und Kollegen zur Regierungsvorlage 834 und Zu 834 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (59. Novelle zum ASVG) in der Fassung des Ausschussberichtes 892 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Z 93 werden in § 597 folgende Abs. 7 und 8 angefügt:

*****

Diese beiden Absätze beinhalten Bestimmungen, die klarstellen, dass die Vorsitzenden beziehungsweise Stellvertreter der bestehenden Beiräte und die Vertreter der Betriebsvertretungen so wie bisher an den Sitzungen der Verwaltungskörper sowie an den Sitzungen des Überleitungsausschusses mit beratender Stimme teilnehmen können.

Wenn Sie ebenfalls an einer positiven Weiterentwicklung der Krankenversicherungen und der Sozialversicherungsanstalten mitarbeiten wollen, dann unterstützen Sie diesen Abänderungsantrag! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.38

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter Dolinschek, Sie haben den Abänderungsantrag nicht verlesen. Ich kann das so nicht akzeptieren! (Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP: Der Antrag ist verteilt! Der Antrag ist verteilt! – Abg. Dr. Khol  – in Richtung eines Konzeptsbeamten –: Michalitsch, schau dir das das nächste Mal besser an!) Wir haben hier keine Stampiglie, die darauf hinweist, dass er verteilt ist. Ich werde das gleich feststellen lassen, und wenn das der Fall ist, werde ich ihn annehmen.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

12.38

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde heute hier bereits mehrmals, nicht nur von Abgeordneten der Grünen, sondern auch von anderen Abgeordneten, die Befürchtung geäußert – die große Befürchtung! –, dass die Verknüpfung dieser Daten, die auf der Chipkarte gespeichert sind, mit dem so genannten Zentralmelderegister die große Gefahr darstellt, dass Menschen plötzlich zu gläsernen Menschen werden und dass Personen den Zugang zu persönlichen Daten, zu Gesundheitsdaten, zu Notfalldaten, haben, der ihnen ganz einfach nicht zusteht.

Herr Minister Haupt, Sie haben jetzt zu verstehen gegeben, dass das nicht stimmt. – Natürlich, Herr Minister, lässt das meine Vermutung zu, denn durch die digitale Signatur steht der Weg zu


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