Was wird denn passieren? Wenn man heute auf freiwilliger Basis – so wie der Herr Minister es auch gesagt hat: einerseits, um sich selbst zu schützen, andererseits auch, um unter Umständen andere zu schützen – diese Notfalldaten in die Karte eintragen lässt, dann ist das doch nichts anderes als die Hintertür zur verpflichtenden Registrierung von Gesundheitsdaten. Und das wollen Sie, Herr Pumberger, schon seit Jahren. Jetzt werden Sie es durch die Hintertür bekommen. Damit ist völlig klar, dass Sie nur dafür sein können, weil damit letztendlich ein Wunsch erfüllt wird, den Sie zumindest seit jener Zeit haben, seit ich im Parlament bin, nämlich seit sieben Jahren. (Abg. Dr. Pumberger: Lesen Sie § 31a! – Bundesminister Mag. Haupt spricht mit dem den Vorsitz führenden Präsidenten Dipl.-Ing. Prinzhorn.)
Herr Minister, vielleicht können Sie mir zuhören, denn es betrifft Sie, und ich erwarte mir von Ihnen eine Antwort. (Bundesminister Mag. Haupt beendet das Gespräch und nimmt wieder auf der Regierungsbank Platz.)
Herr Minister! Sie haben gesagt, es gibt einerseits die Notfalldaten und andererseits die Gesundheitsdaten. – Ich bin Bürgerin dieses Landes, so wie viele andere Menschen auch. Sie sagen, Sie können ganz klar definieren, was Notfalldaten sind und was Gesundheitsdaten sind. Da frage ich Sie, Herr Minister: Können Sie das wirklich? – Ich beweise Ihnen, dass Sie es nicht können. (Abg. Dr. Pumberger: Der Patient kann es!)
Was ist eine Behinderung? Ist das ein Gesundheitszustand, oder ist es unter Umständen im Notfall auch wichtig, dass Ärzte in einer Situation, in der ich vielleicht nicht mehr für mich sprechen kann, das auch wissen? Welche Kategorie ist das? Gehört das zu den Notfalldaten oder zu den Gesundheitsdaten? – Herr Minister, schon dieses eine Beispiel zeigt, dass Sie der Bevölkerung nicht erklären können, was es ist. Deshalb ist die Eingabe von grundsätzlichen Notfalldaten wiederum nur die Hintertür zu Gesundheitsdaten. (Abg. Dr. Pumberger: Lesen Sie § 31a, dann reden wir weiter!)
Durch die Vernetzung, die durch das Zentrale Melderegister möglich ist, ist natürlich Tür und Tor dafür geöffnet, dass auch Dienstgeber an diese Daten kommen können. Wenn Sie sagen, das sei überhaupt nicht möglich, dann sage ich Ihnen, dass es möglich ist, weil diese Daten zum Beispiel über Betriebsärzte sehr wohl an Dienstgeber weitergegeben werden können. (Abg. Dr. Feurstein: Das ist falsch! – Weiterer Widerspruch der Abgeordneten Mag. Hartinger und Dr. Pumberger. )
Herr Minister, davon wollen Sie natürlich nichts wissen! (Abg. Dr. Khol: Natürlich! Das wollen wir!) Das wollen Sie deshalb nicht wissen, weil Sie wissen, dass wir Grünen damit Recht haben. Ich weiß auch, dass Sie es wissen.
Herr Minister, Sie waren es auch – damals waren Sie noch Abgeordneter im Gesundheitsausschuss, damals, als vor fünf, sechs Jahren über die Chipkarte diskutiert worden ist und darüber, welche Daten auf dieser Karte stehen dürfen –, Sie waren es, Herr Minister, der die Bedenken, die ich soeben ausgeführt habe, ebenfalls hatte. Aber diese Bedenken haben Sie jetzt als Minister und als Vertreter einer Regierungsfraktion nicht mehr. Das halte ich schon für sehr problematisch, Herr Minister! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Reheis. )
Herr Minister, wenn Sie sagen, diese Notfalldaten würden nur an Ärzte weitergegeben, und es habe nur der Arzt Einblick, in Verbindung mit dem Patienten, dann frage ich Sie: Wie soll denn das, bitte, funktionieren? Wie kann das gehen?
Was, glauben Sie, wird in der ambulanten Betreuung passieren? Da wird es in kürzester Zeit genauso sein, da wird es genauso heißen: Wenn Sie wollen, dass die Patientin, der Patient entsprechend versorgt wird, dann müssen Sie uns als Einrichtung diese Grunddaten geben! Damit sind diese Daten praktisch in der uneingeschränkten Öffentlichkeit und für alle zugänglich. Herr Minister, vergessen Sie das nicht! Berücksichtigen Sie das! Sie wissen ja, wie es läuft.
Herr Minister! Wenn Sie ernsthaft vorhaben, dass jeder in Österreich zum gläsernen Menschen wird und dass jeder in Österreich die Möglichkeit hat, auf Daten anderer zuzugreifen und diese unter Umständen missbräuchlich zu verwenden, dann sind Sie es der Bevölkerung schuldig, ihr