Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 117

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befürchten, dass unter Umständen durch diese Reduktion der Mindesteinsatzzeiten auch wieder Verschlechterungen eintreten können.

Genau aus diesem Grund haben wir es geschafft, eine Ausschussfeststellung einstimmig zu beschließen, nämlich dass wir auch in Zukunft die quantitativen und qualitativen Ziele hinsichtlich Unfallreduktion, hinsichtlich arbeitsmedizinischer Fortschritte überprüfen werden und dass wir dieses Gesetz als ein dynamisches und lebendiges Gesetz in Zukunft dahin gehend überprüfen und notfalls wieder abändern werden.

Ich denke mir, das ist ein wesentlicher Punkt, genauso wie wir jetzt diesen Abänderungen die Zustimmung erteilen, weil wir eben erkennen, dass es notwendig ist, auf die Gegebenheiten einzugehen.

Ein Punkt, der mir sehr wichtig und wesentlich erscheint, ist, dass es in Zukunft möglich ist, Arbeitspsychologinnen und -psychologen beizuziehen. Sie wissen, dass Leistungsdruck, Stress, Mobbing und mitunter auf falsche Arbeitsorganisation zurückführende Rahmenbedingungen ein immer größeres Problem für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden. Mobbing ist heute mehr als ein Schlagwort. Mobbing ist ein tatsächlicher Belastungsfaktor für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. – Daher begrüßen wir diese Maßnahme.

Auch ich möchte mich seitens meiner Fraktion bei Frau Sektionschefin Szymanski und ihrem gesamten Team bedanken. Natürlich möchte ich nicht verhehlen, dass auf das ganze Arbeitsinspektorat mehr Verantwortung zukommt, weil es in Zukunft selbst ermessen muss, wie bei Kontrollen vorgegangen werden soll. Wir haben aber auf Grund der Erfahrungen aus der Vergangenheit ganz großes Vertrauen in das Arbeitsinspektorat.

Ich denke, das Arbeitsinspektorat hat schon lange nicht mehr Straffunktion, sondern höchstens Kontrollfunktion. Und Kontrolle schadet zwischendurch auch nicht.

Meine Damen und Herren! Es ist uns in Verhandlungen zwischen dem Ausschuss und heute gelungen, einen Vier-Parteien-Abänderungsantrag zu formulieren, den ich nun einbringen möchte.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Dr. Mitterlehner, Öllinger, Dr. Pumberger und GenossInnen zur Regierungsvorlage 802 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert werden (Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert

1. Im Artikel II wird folgende Ziffer 10a eingefügt

"10a. § 30 Abs. 2 lautet:

(2) Wenn aus betrieblichen Gründen Raucher und Nichtraucher gemeinsam in einem Büroraum oder einem vergleichbaren Arbeitsraum arbeiten müssen, der nur durch Betriebsangehörige genutzt wird, ist das Rauchen am Arbeitsplatz verboten."

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte mich ganz herzlich dafür bedanken, dass es gelungen ist, einen Vier-Parteien-Antrag zu formulieren. Sie wissen, dass das eine langjährige Forderung


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