Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 120

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Im Arbeitsinspektionsbericht wird auch festgestellt – das hat schon der Herr Bundesminister angeführt –, dass die Zahl der Arbeitsunfälle 1999 zugenommen hat, obwohl sie im Jahr 2000 wieder ein bisschen abgenommen hat. Deshalb ist meiner Überzeugung nach Vorsorge zur Verhinderung von Arbeitsunfällen aus Sicht der Arbeitgeber auch in finanzieller Hinsicht ein Gewinn.

Wenn man sich die Berichte der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt anschaut, merkt man, dass jeder einzelne Arbeitsunfall im Betrieb durchschnittlich 27 000 S kostet. Ein Fortschritt im Arbeitnehmerschutz wird aber nur möglich sein, wenn der Arbeitgeber auch mehr Ressourcen für die Gesundheitsförderung ermöglicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Wichtig ist auch, dass die Belegschaftsvertretung die Aufteilung der Präventionszeiten mitgestalten kann. Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit der Arbeitspsychologen und der Arbeitsmediziner. Es muss verstärkt Aufklärung über die Gefahren am Arbeitsplatz erfolgen. In Informationen müssen diese aufgezeigt und auf sie hingewiesen werden.

Herr Bundesminister! Ich ersuche Sie, auch darauf zu achten, dass die Mindesteinsatzzeiten wirklich eingehalten werden.

Ich sehe jetzt Herrn Abgeordneten Gaugg nicht, aber er sagte heute als Arbeitnehmervertreter, es wird eine Kraut- und Rübenpolitik gemacht. (Abg. Ing. Scheuch: Wurde! Wurde! Wurde!) Offensichtlich hat er aber noch nicht bemerkt, dass er Mitverursacher dieser Kraut- und Rübenpolitik ist (Beifall bei der SPÖ – Abg. Ing. Scheuch: Wir haben keine Landwirtschaftsdebatte!) und dass diese durch die Belastungen, durch die Maßnahmen, die von Ihnen gesetzt werden, auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Tragen kommt.

Wenn Sie mir nicht glauben, dann fragen Sie die Wählerinnen und Wähler. Die werden Ihnen dann sagen, was sie davon halten. (Beifall bei der SPÖ.)

16.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegen mir dazu keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 802 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Silhavy, Dr. Mitterlehner, Öllinger, Dr. Pumberger und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den Zusatzantrag und dann über die noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen lassen.

Es liegt, wie gesagt, dieser Vier-Parteien-Zusatzantrag vor, der sich auf die Einfügung einer neuen Z 10a in Artikel II bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Zusatzantrag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über alle anderen Bestimmungen des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte auch da alle Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Damit ist die zweite Lesung beendet.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.


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