Meine Damen und Herren! Wir ändern heute das Familienlastenausgleichsgesetz 1967. Es wird die Familienbeihilfe um zirka 100 S oder 7,3 € für jedes Kind ab dem vierten Lebensjahr und im gleichen Ausmaß für erheblich behinderte Kinder erhöht. Die Opposition wird diesem Artikel 1 der Regierungsvorlage zustimmen, und das finde ich schön.
Nicht schön finde ich, dass man dem Artikel 2 der Regierungsvorlage nicht zustimmen wird, der eine kleine Präzisierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes betrifft. Das finde ich eigentlich schade. Aber Sie haben sich schon wieder in Ihrem Redebeitrag festgefahren, Frau Kollegin Mertel.
Es ist ein Faktum, dass die EU ihre Position zum österreichischen Kinderbetreuungsgeld bereits – und zwar gewaltig! – relativiert und die positiven Auswirkungen des Kinderbetreuungsgeldes auf die zukünftige Konjunktur in Österreich erst gestern wieder ausdrücklich bestätigt hat. Auch die österreichischen Pilotprojekte bestätigen den Erfolg dieser Maßnahme.
Es gibt ja auch, Frau Kollegin Mertel – tun Sie doch nicht so, als ob Sie das nicht wüssten! –, europaweit Initiativen zur Neuregelung im Bereich der Kinderbetreuung: In Norwegen gibt es den Cash-Support, sehr ähnlich unserem Kinderbetreuungsgeld. In Deutschland wird über Parteigrenzen hinweg ein Erziehungsgeld diskutiert. Die Städte Stockholm und Hamburg haben bereits die Kinderbetreuungsförderung von Objekt- auf Subjektförderung umgestellt. Man sieht also: Da ist europaweit etwas in Bewegung! Aber Sie sträuben sich immer noch dagegen!
Nochmals zurück zum Kinderbetreuungsgeld und zum Artikel 2 der Regierungsvorlage. Auch die Grünen halten ihre Frontal-Opposition aufrecht, indem sie einen Abänderungsantrag einzubringen planen. (Abg. Öllinger: Das ist notwendig!)
Das ist nur eine Flucht nach vorne, die Sie da ergreifen, Herr Kollege Öllinger! Sie wissen nämlich ganz genau, dass im Rahmen des Föderalismus für die Kinderbetreuung eigentlich die Bundesländer zuständig sind und dass sich die Bundesländer durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ab 1. Jänner 2002 Millionen Schilling an Familienförderungen, die sie bisher gezahlt haben, ersparen werden. Daher ist es doch bitte nur sinnvoll, wenn die Länder diese bisher gezahlten Familiengelder nicht zweckentfremdet verwenden, sondern wiederum für Familien einsetzen, und das genau im Bereich der Übergangsfristenregelung, für die Sie die Mittel jetzt zusätzlich vom Bund haben wollen. Aber es macht doch wirklich keinen Sinn, dass der Bund noch einmal einspringen soll, wo eigentlich die Länder gefordert sind!
Im Bundesland Tirol zum Beispiel macht diese Ersparnis im Zeitraum von 2002 bis 2005 100 Millionen Schilling aus. Soll das Land Tirol dieses Geld für irgendetwas anderes verwenden? Wäre das in Ihrem Sinn? (Abg. Öllinger: Wie macht es die Frau Haubner in Oberösterreich?) – Ich sage: nein! Diese Mittel sollen wirklich dafür verwendet werden, die Regelung für die Stichtagsverliererinnen, wie wir sie nennen, oder die Übergangsfristenregelung, wie Sie es bezeichnen, zu finanzieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Dazu hat diese Regierung die Bundesländer schon vor Monaten aufgefordert. Es gibt ja in den einzelnen Bundesländern bereits festgelegte Initiativen dazu. Tun Sie nicht so, Herr Kollege Öllinger, als ob Sie das nicht wüssten! (Abg. Öllinger: Das ist ja lächerlich!)
Wenn Frau Kollegin Kuntzl im Vorfeld des Familienausschusses gemeint hat, die Regierungsparteien müssten in der Familienpolitik umdenken, dann sage ich: nein, natürlich nicht!
Im Gegenteil: Diese Regierung ist nachweislich "TOP 1" in der europäischen und in der weltweiten Familienpolitik! Sie von der Opposition müssen umdenken – und das sofort! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
16.25
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.