gleichen mehr durchführt und gleichzeitig auch die organisierte Kriminalität, die Geldwäsche, den Drogenhandel und dergleichen mehr bekämpft.
Hohes Haus! Es war höchste Zeit, eine Einrichtung mit speziell ausgebildetem Personal und Sachmitteln zu schaffen, um überregionale Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung setzen zu können. Mit der Errichtung des Bundeskriminalamts ab 1. Jänner 2002 wird den Anforderungen der Zeit entsprochen, Doppelgleisigkeiten werden beseitigt, wie das der Herr Bundesminister bereits ausgeführt hat.
Bestehende Strukturen wie die Kriminalpolizei, Teile der Gruppe Staatspolizei und des Büros für Erkennungsdienst, Kriminaltechnik und Fahndung sowie die Wirtschaftspolizei der Bundespolizeidirektion Wien werden sinnvollerweise zusammengeführt, und es wird mit demselben – und das ist sehr wichtig – Personal und denselben finanziellen Ressourcen das Auslangen gefunden.
Meine Damen und Herren! Für uns Gendarmeriebeamte ist Folgendes sehr wichtig: Es wird auch in Zukunft keine Juristen für den Kriminaldienst bei den Bezirksverwaltungsbehörden, also bei den Bezirkshauptmannschaften, geben. Das heißt, die Beamtin, der Beamte der Gendarmerie tritt nach wie vor direkt zum Beispiel mit dem Staatsanwalt in Kontakt.
Hohes Haus! Das Bundeskriminalamt in der Form, wie es heute in diesem Hohen Haus beschlossen werden wird, steht zwar auf guten Beinen, könnte aber noch wesentlich besser fundiert sein, wenn man das Gesetz mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen und somit eine Behörde installieren würde. (Abg. Gaál: Es steht auf tönernen Füßen!) Das wäre sehr wichtig, Herr Kollege Leikam, denn das Bundeskriminalamt in Form einer Behörde hätte mehr Selbstverantwortung und könnte auch schneller und effizienter reagieren. Leider kommt diese Verfassungsbestimmung nicht zustande, weil die beiden Oppositionsparteien, SPÖ und Grüne, wieder einmal als Einheitspartei auftreten und ihre Zustimmung dazu verweigern. Das ist nichts anderes als die Fortsetzung der Blockadepolitik von Rot und Grün, wie sie heute bereits bei der Abstimmung über die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin vorexerziert wurde.
Hohes Haus! Der Sicherheitssprecher der Sozialdemokraten, Herr Kollege Parnigoni – er befindet sich momentan nicht im Plenum –, meinte in seiner Presseaussendung vom 4. Dezember 2001, dass 229 Exekutivkräfte aus den Ländern, Städten und Gemeinden zum Bundeskriminalamt abgezogen werden würden und es zur Aufblähung einer Zentralstelle kommen werde. Er hat gemeint, das sei mit ein Grund, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. – Ich halte auch das, was er heute in seinem Debattenbeitrag ausgeführt hat, nämlich das mit dem Rechtsschutzbeauftragten, ebenfalls nur für einen simplen Vorwand. Herr Kollege Parnigoni von der SPÖ hat wahrscheinlich die Protokollanmerkung von Frau Vizekanzler Dr. Riess-Passer und von Herrn Innenminister Dr. Strasser nicht gelesen. In der Protokollanmerkung 72/25 ist unter anderem eindeutig festgehalten, schwarz auf weiß niedergeschrieben: Bestehende Strukturen werden zusammengefasst, der Personalstand nicht ausgedehnt. (Abg. Leikam: Genau das ist ja das Problem!) – Also keine Aufblähung wie behauptet!
Es steht auch drinnen, dass ein auf Dauer angelegtes Heranziehen von Planstellen von Sicherheitsdirektionen, Bundespolizeidirektionen, Landes- und Bezirksgendarmeriekommanden, Gendarmerieposten und sonstigen Organisationseinheiten, die den klassischen Exekutivdienst durchführen, ausgeschlossen wird.
Hohes Haus! Die Begründungen der Sozialdemokraten, dieses Gesetz in der vorgelegten Form abzulehnen, sind sehr durchsichtig. Der wahre Grund der Ablehnung dürfte sein, dass die Sozialdemokraten bei der personellen Besetzung im Bundeskriminalamt nicht mehr jenen parteipolitischen Einfluss haben, den sie 30 Jahre lang durchgehend gehabt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
21.20
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Leikam. Er hat das Wort. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. – Abg. Leikam – auf dem Weg zum Rednerpult –: