Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 239

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Ein zweites Thema noch, zu der Zusammenlegung der ASFINAG und der ÖSAG. (Abg. Dipl.-Ing. Prinzhorn: Ein Thema ist genug!) Bitte, ich muss dazu sagen, auch das ist eine alte Forderung von uns. Wir stimmen dem natürlich auch zu, meine Damen und Herren. Aber es sollte auch die Alpenstraßen AG in Tirol dabei sein. (Abg. Dr. Khol: Nein!) Wir brauchen nicht dreierlei oder zweierlei Gesellschaften, das gehört zusammengelegt, und ich appelliere an Sie alle: Lassen Sie bitte wirtschaftliche Vernunft walten! Huldigen Sie gerade bei diesem Thema nicht dem Partikularismus, sondern stimmen Sie zu! (Abg. Dr. Khol  – sich an die Abgeordneten hinter ihm wendend –: Mander, ’s ischt Zeit!)

Wir wollen das! Vergesst bitte einen Augenblick, dass einer aus Tirol und der andere aus der Steiermark kommt; wir kommen aus Wien. Das alles gehört in eine Hand, und das wird sicherlich längerfristig von besonderer Bedeutung sein. Wir stimmen dem Gesetz zu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Müller. Er hat das Wort.

22.50

Abgeordneter Hans Müller (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Im Jahre 2001 sind in mehreren Regionen unserer Heimat durch anhaltende Dürre erhebliche Schäden an der landwirtschaftlichen Kultur entstanden. Um den betroffenen Bauern in ganz Österreich eine Hilfestellung leisten zu können, sollen von Bund und Ländern Entschädigungen bis zu einem Höchstbetrag von 150 Millionen Schilling bereitgestellt werden. Die Gewährung der Bundesmittel erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Länder einen gleich hohen Betrag zur Verfügung stellen. Die Mittel sollen also von Bund und Ländern 50 : 50 finanziert werden, wobei die Bundesmittel zur Hälfte aus den Rücklagen des Katastrophenfonds und zur Hälfte aus den Minderausgaben bei den Katastrophenfondsmitteln im laufenden Jahr aufgebracht werden. (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Mertel und Dr. Khol. )

Die Abwicklung soll über die Länder erfolgen, wobei zwei unterschiedliche rechtliche Wege vorgesehen sind. In beiden Fällen sind die Anträge der Fördernehmer beim zuständigen Bundesland einzubringen. Die näheren Details der Abwicklung sind vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft zu regeln. Sollte dies im Jahre 2001 nicht mehr möglich sein, so können diese Entschädigungen auch im Jahre 2002 in Anspruch genommen werden.

Diese sinnvolle und notwendige Hilfestellung für unsere Bauern in ganz Österreich wurde in der letzten Finanzausschusssitzung positiv aufgenommen und einstimmig beschlossen. Ich ersuche nun das Hohe Haus, dieser Änderung des Katastrophenfondsgesetzes 1996 ebenfalls zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

22.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. Er hat das Wort.

22.52

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Auch ich beschäftige mich mit der Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2002. Es geht um die Verlängerung des Haftungsrahmens, und wir haben ja am 26. September einen Haftungsrahmen von 700 Millionen Schilling für die Fluggesellschaften beschlossen. Mit diesem Gesetz geht es jetzt darum, diesen Haftungsrahmen weiter zu verlängern. Es kommt aber auch noch zu einer Erweiterung, und zwar bezog sich die Haftung ursprünglich nur auf die Flugunternehmen, in diesem Gesetz geht es nunmehr letztlich auch um die Flughäfen und die dort tätigen Dienstleistungsunternehmen. Wir werden selbstverständlich diesem Gesetz gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Firlinger. Er hat das Wort.


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